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Eine subjektive Sichtweise unserer Ostvereine sowie Ostclubs

Kategorie: NOFV

Spielplan Online von Regionalliga Nordost und Oberliga

NOFV veröffentlicht Spielpläne

So informiert der Nordostdeutsche Fußballverband auf seiner Homepage:

In Vorbereitung der Staffeltagung am kommenden Freitag in Werder/H. hat der NOFV den Spielplan der Regionalliga Nordost veröffentlicht. Die Saison 2018/19 beginnt am Wochenende 27.-29.07.2018 mit den Spielen:

VSG Altglienicke – FC Rot-Weiß Erfurt
FSV Optik Rathenow – FC Oberlausitz Neugersdorf
1. FC Lokomotive Leipzig – ZFC Meuselwitz
FSV Budissa Bautzen – FC Viktoria 1889 Berlin
Berliner AK 07 – Bischofswerdaer FV
Chemnitzer FC – FSV Union Fürstenwalde
VfB Germania Halberstadt – SV Babelsberg 03
VfB Auerbach 1906 – BFC Dynamo
FSV Wacker 90 Nordhausen – Hertha BSC II

Bereits der dritte Spieltag ist Bestandteil einer “englischen Woche”, von denen es drei in der Hinrunde gibt. Die Saison enedet am 18. Mai 2019. nofv-online.de

Die Heuchler vom NOFV zu Viktoria Berlin

NOFV will Viktoria Berlin auf die Finger schauen

“Wir begrüßen jede sportliche Aufwertung der Regionalliga. Wir wehren uns aber gegen Wettbewerbsverzerrung.”
Hubert Wolf Vereinsvertreter beim NOFV mdr.de

Noch beim Einstieg von RB Leipzig tat man sich jedoch bei den gleichen Funktionären schwer, von Wettbewerbsverzerrung zu sprechen. Damals haben sie dafür gesorgt, dass RB Leipzig überhaupt erst möglich wurde und heute kreischen sie rum, wenn sich nun etwas Ähnliches auch in Berlin entwickelt. Dort wo Hertha und Union momentan (noch) die jeweiligen Bundesligen vertreten.

Im Gegensatz zu Viktoria Berlin hatte damals der neureiche Brause-Club in Leipzig weder eine 2. Mannschaft, noch die vorgeschriebene Nachwuchsabteilung, noch Schiedsrichter. Da war einfach nichts vorhanden, was den NOFV-Statuten bzw. SFV-Vorschriften entsprochen hätte – von eventuellen Mitgliedern gar nicht erst zu sprechen. Und trotzdem wurde der Retorten-verein ohne wenn und aber durch gewunken.

Welche Stadt wird der nächste Stützpunkt für einen weiteren Retorten-verein?

Da bieten sich natürlich Hamburg, München, Köln oder eben auch noch andere Städte durchaus an. Der Standort des neuen Projektes spielt aber im Prinzip auch keine überragende bzw. tragende Rolle. Der neue “Verein” muss auch nicht zwingend Mehrwert für den Zuschauer bringen, sondern ausschließlich finanziellen Gewinn bringen. Klar, ein paar Familien werden sich dafür sicherlich auch wieder finden lassen, aber es geht eben auch ohne diese.

SV Babelsberg: Offener Brief und Androhung zum Rauswurf

SV Babelsberg nimmt Stellung zur Nichtzahlung an den NOFV

Bezug nehmend auf Ihre zweite Mahnung vom 24. Januar dieses Jahres und der uns gesetzten Zahlungsfrist bis 02.02.2018 erklären wir wie folgt .Wir können das gegen uns ergangene Urteil in der vorliegenden Form nicht akzeptieren. Auch nicht implizit durch Zahlung der Strafe.

Die Gründe sind hinreichend im bisherigen Schriftverkehr benannt worden. Der Hauptgrund ist in der Urteilsbegründung enthalten und zwar hier: „Etwa ab der 15. Spielminute rief eine Person mit rotem Punkerhaarschnitt aus dem Babelsberger Fanblock in Richtung des Cottbusser Fanblockes: „Nazischweine raus“. Dass dies im Kontext der rassistischen und antisemitischen Vorgänge, die diesem Ruf vorausgingen, passierte, wurde vollständig ignoriert. Dass nachfolgend diese Begründung mal als nicht relevant, mal als Fehler, mal als Versehen oder als Erläuterung vom NOFV bzw. Herrn Oberholz bezeichnet wurde, macht diesen Fakt nicht ungeschehen. Ein Urteil, dass vom eigenen Richter im Nachgang in Teilen als fehlerhaft bezeichnet wird, spricht schon für sich. Hier würde man erwarten, dass ein solcher Fehler umgehend korrigiert wird, statt dies als fehlerhaft bezeichnete Urteil weiterhin durchsetzen zu wollen.
Der DFB hat sich in einer, in dieser Form einzigartig klaren Art und Weise, in die Vorgänge und daraus resultierenden Handlungen des NOFV eingeschaltet. Zunächst auf Basis unseres offenen Briefes an Herrn Grindel und jüngst nach der irritierenden Rücknahme des zweiten Urteils gegen unseren Spielgegner Cottbus. Auch hier ist in jeder Beziehung Herr Oberholz involviert. Das Ergebnis dieser Einschaltung wollen wir gern abwarten, um zu sehen, inwieweit dies auch unser Urteil berührt.
Schon die erneuten Ermittlungen von Herrn Oberholz haben dazu geführt, dass die rassistischen und antisemitischen Vorgänge beim Spiel Babelsberg gegen Energie Cottbus klar festgestellt wurden und dementsprechend zunächst zu einer Strafe führten. Warum diese nun vorhandene Kenntnis zwar zu einer weiteren Strafe gegen Cottbus, aber nicht zu einer Neubewertung unseres Urteil führten, ist bis heute weder begründet, noch sonst wie nachvollziehbar.

Quelle: svbabelsberg.de

Kurze Antwort vom NOFV: “Wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, dann kann die erste Herrenmannschaft vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.” so Michael Flottron vom Nordostdeutschen Fußball-Verband. Stichtag ist übrigens heute…

Urteil nach Krawallen bei Lok vs. Chemie

Leipziger Derby 2017 mit Nachwirkungen

Was war am besagten Tag passiert?

(…) Hundertschaften der Polizei, Wasserwerfer auf dem Spielfeld und Pfefferspray-Einsatz gegen Lok-Fans: Das Stadtderby zwischen Lok Leipzig und Chemie Leipzig wurde – wieder einmal – von Ausschreitungen überschattet. Schon vor der Partie kam es zu Zwischenfällen in der Stadt. Jeweils rund 700 Fans beteiligten sich laut Polizei an den Fanmärschen beider Clubs. Diese mussten mehrmals wegen des Zündens von Pyrotechnik gestoppt werden. Die Polizei begleitete die Anhänger von Chemie, die aus Connewitz zum Stadion liefen, und die vom Völkerschlachtdenkmal startenden Lok-Anhänger mit einem Großaufgebot (…) ostfussball.com

Nach den Ausschreitungen im November des vergangenem Jahr gab es nun das Urteil des NOFV:

1.
Der Verein BSG Chemie Leipzig wird wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in
drei Fällen gemäß § 31 (1c) RuVO in Verbindung mit § 31 (1a) RuVO in Verbindung mit § 31 (1b)
RuVO in Verbindung mit § 2 (1a) RuVO in Verbindung mit § 36 (1) RuVO des NOFV zu einer
Geldstrafe in Höhe von 10.000,00 Euro verurteilt.
Der BSG Chemie Leipzig wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von 3.000,- Euro für sicherheitstechnische,
infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Die BSG
Chemie Leipzig hat über derartige Aufwendungen einen Nachweis bis zum 31.05.2018 zu erbringen.

2.
Die BSG Chemie Leipzig wird dazu verurteilt, das nächstfolgende Meisterschafts- Heimspiel der
1. Männermannschaft gegen den 1. FC Lokomotive Leipzig im Bereich der NOFV- Spielklassen –
spätestens bis zum Ende der Saison 2020/2021 – unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit
auszutragen.
3.
Die Vollstreckung des Teilausschlusses nach Ziffer 2. wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit
läuft bis zum 31.12.2018. Auf die Möglichkeit des Bewährungswiderrufs nach § 31a Nr.
3. der NOFV Rechts- und Verfahrensordnung wird hingewiesen.
4.
Zur Umsetzung der in Ziffer 2. aufgeführten Maßnahme werden der BSG Chemie Leipzig nachstehende
Auflagen erteilt:
a) Für das nächste auf die Rechtskraft eines Bewährungswiderrufes folgende Heimspiel der BSG
Chemie Leipzig in der Meisterschaftsrunde einer Herren-Spielklasse im NOFV gegen den 1. FC Lokomotive
Leipzig wird die Zuschauerzahl im Alfred-Kunze- Sportpark auf maximal 2.000 begrenzt. chemie-leipzig.de

FC Energie Cottbus: “Demokratie-feindliche Verfehlungen”

Energie Cottbus wehrt sich gegen NOFV Urteil

Eine Formulierung in der Stellungnahme des Vereins sticht dabei besonders heraus, welche wohl an dunkelste vergangene Zeiten erinnert: “…soll bis zum 28. Februar ein Konzept zur Vermeidung von demokratiefeindlichen Verfehlungen beim Verband vorgelegt werden.”

Bundesarchiv Bild 183-1989-1113-025, Berlin, Volkskammertagung
Bundesarchiv, Bild 183-1989-1113-025 / CC-BY-SA 3.0 [CC BY-SA 3.0 de], via Wikimedia Commons

So informiert der Verein aus der Lausitz aktuell auf seiner Homepage:

Der FC Energie hatte mit großer Verwunderung am 23. November ein Urteil der Sportgerichtsbarkeit des Nordostdeutschen Fußballverbands erhalten und zur Kenntnis genommen. Demnach wurde dem FC Energie eine Geldstrafe von 5.000€ auferlegt, von denen 2.000€ in präventive Maßnahmen investiert werden sollen. Zudem soll bis zum 28. Februar ein Konzept zur Vermeidung von demokratiefeindlichen Verfehlungen beim Verband vorgelegt werden.

Nach intensiver Prüfung, Beratung und Konsultation des Rechtsbeistandes ist das Präsidium des FC Energie zu dem Entschluss gekommen, die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel gegen das neuerliche Urteil einzulegen. Am Freitag hat der FC Energie fristgerecht Berufung gegen das Urteil der Sportgerichtsbarkeit des Nordostdeutschen Fußballverbandes eingelegt und wird nun in den kommenden Tagen in Zusammenarbeit mit der anwaltlichen Vertretung des Vereins deren Begründung erarbeiten und beim Sportgericht einreichen. (fc-energie.de)

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