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Schlagwort: Glücksspiel (Seite 5 von 5)

Sportwetten: Am 4. Februar 2016 endlich Klartext?

Staatliche Behörden bekämpfen seit Jahren einen regulierten Glücksspiel-markt

Aus eigenen Monopol-gründen des Staates gibt es trotz mehrfacher Kritik aus Brüssel seit 2006 immer noch keinen eu-konformen Glücksspielstaatsvertrag. Ein unmöglicher Zustand seit nunmehr 10 Jahren, welcher vielleicht nun endlich kommenden Monat eine entscheidende Wende, im Jahr dieses traurigen Jubiläums, nehmen könnte. 

“Jetzt ist auch die EU-Kommission im Bilde, die bereits erhebliche Zweifel angemeldet hat, ob die deutsche Sportwetten Regulierung mit dem Europarecht vereinbar ist. Inzwischen ist ein Pilot-verfahren eingeleitet worden. Auch die Regelungen der einzelnen Bundesländer sind beim Europäischen Gerichtshof inzwischen auf dem Prüfstand, das Urteil hierzu wird am 4. Februar 2016 erwartet. Wenn dann der Gerichtshof die gleiche Meinung haben sollte wie der Generalanwalt, was als sehr wahrscheinlich gilt, dann wäre es bereits die dritte Niederlage für die Länder hintereinander. Denn bereits 2006 und 2010 hatten das Bundesverfassungsgericht und auch der EuGH die beiden jeweiligen Vorgängerverträge für rechtswidrig erklärt” (wetten.eu)

Bookmakers

Was würde ein regulierter Glücksspiel-Markt in Deutschland bewirken? 

Alle in die vermeintliche Illegalität gedrängte Portale im europäischen Ausland würden dann für kräftige Steuereinnahmen in Deutschland sorgen. Ein echter fairer Wettbewerb in diesem stetig wachsendem Markt würde dann endlich in Gang gesetzt werden. Bisher liegt das Glücksspielmonopol immer noch bei der unattraktiven staatlichen Bundesländer-GmbH, samt ihrem Lotto und Toto mit nicht konkurrenzfähigen Auszahlungsquoten .

Aber auch die deutschen Spieler dürften dann unbesorgt und vor allem kontrolliert nach allgemein-gültigen Vorgaben an Wett, – oder Casino Angebote im Internet teilnehmen.  Fast alle anderen europäischen Nachbarn regulieren bereits nach EU-Vorgaben ihren Glücksspiel-Markt, wo es offensichtlich gut funktioniert. Wie es erfolgreich geht, hatte ja auch das Bundesland Schleswig-Holstein gezeigt. Dort wurden zahlreiche Lizenzen an Sportwetten, – und Online-Casino-Anbieter vergeben, was nicht nur für hohe Einnahmen im nördlichen Bundesland sorgte.

Fazit: Es darf im Sinne eines fairen Wettbewerbs keine Monopolstellungen geben. Die europäische Dienstleistungsfreiheit muss als Grundrecht auch in Deutschland Bestand haben. Willkürliche Verfolgung und Bestrafung privater Anbieter bzw. deren Werbung durch Landesdirektionen im Sinne des vorgeschobenen Argument “Spielerschutz” müssen endlich ein Ende haben!

Sportwetten: Agiert die Landesdirektion Sachsen willkürlich?

In Sachen Glücksspiel läuft in Deutschland seit vielen Jahren einiges schief. Eine echte Glücksspielregulierung gibt es nämlich hierzulande leider nicht, dafür aber ein seit 2011 durch den EugH bemängeltes staatliches Monopol. Die Landesdirektion Sachsen geht dabei seit Juni 2015 aus Monopolgründen mit allen Mitteln gegen die Webseite ostfussball.com vor, obwohl die deutsche Gesetzeslage (auch der sächsischer Glücksspielstaatsvertrag) alles andere als sauber und eindeutig wäre!

(…) Auch die EU-Kommission hat mit der Einleitung eines Pilotverfahrens Zweifel erhoben, ob die deutsche Sportwettenregulierung europarechtskonform ist. Zudem prüft der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelungen der Bundesländer. Am 4. Februar 2016 wird er sein Urteil verkünden. Sollte der Gerichtshof – wie üblich – der Meinung des Generalanwalts folgen, wäre dies die dritte höchstrichterliche Schlappe für die Länder in Folge. Das Bundesverfassungsgericht und der EuGH hatten bereits 2006 und 2010 die beiden Vorgängerstaatsverträge als rechtswidrig verworfen (…)


Für derartige Banner zu Glücksspielportale wie Mybet wurde eine Strafe in Höhe von 5000,- Euro ausgesprochen.

So wurde die Webseite ostfussball.com seitens der LDS massiv unter Druck gesetzt und mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 5000, – sowie zusätzlichen Verwaltungskosten in fast vierstelliger Höhe (für was eigentlich?) an den Rand seiner Existens gebracht. Seit 7 Monaten brachen somit die generierten Einnahmen durch den Sportwettenanbieter Mybet weg und zwischenzeitlich musste die Google News Seite gar vom Netz gehen. Das Verwaltungsgreicht Chemnitz hatte zwar eine Vollstreckung per Gerichtsbeschluß anschliessend untersagt, was die Landesdirektion Sachsen jedoch nicht davon abhalten konnte, gleich zweimal den Versuch zu starten, trotzdem zu vollstrecken. Dieser doppelte Verstoß blieb  ungeahndet.

tipico rb leipzig

(Screenshot: tipico.com)

Schnell kommt dabei der Gedanke auf, mit dieser Aktion wurde willkürlich versucht, eine Person bzw. deren Webseiten mit allen staatlichen zur Verfügung stehenden Mitteln des Staatsapparates umgehend zu liquidieren. Denn während man im Sitz der Landesdirektion wohl keine Probleme damit hat, wenn zum Beispiel ein Fußballclub mit Namen RB Leipzig große Verträge mit Tipico (Sportwetten, Casino) nur in zwei Kilometer Entfernung unterschreibt, ist eine kleine Webseite mit Namen ostfussball.com gerade recht um ein regelrechtes Exempel zu statuieren. Skurill auch, dass gerade dieses Newsportal stets kritisch gegenüber dem Neuleipziger Kommerzverein mit Sitz in Österreich in seinen Artikel berichtet hatte – alter Aluhut werden jetzt wieder sicherlich manche sagen.

Sei es drum, denn auch viele andere sächsische Vereine, wie zum Beispiel die SG Dynamo Dresden, der Chemnitzer FC oder FSV Zwickau werben längst völlig unbehelligt von der LDS mit verschiedenen Glücksspielportalen auf ihren Webseiten bzw. im Stadion. Diese haben natürlich auch eine viel größere Reichweite als eine kleine privat geführte Webseite mit nur wenigen hundert Besuchern täglich.  Hätte man da nicht zunächst von staatlicher Seite in Vertretung ihrer aufmerksamen Referentin “zum Wohle des Spielerschutzes” in der Rangfolge von oben nach unten agieren müssen? Wo bleibt die Verhältnismässigkeit? Wieso wird überhaupt bestraft, wenn geltenes EU-Recht in Forum der Dienstleistungsfreiheit gebrochen wird? Fragen über Fragen – welche hoffentlich schon bald vom Verwaltungsgericht in Chemnitz beantwortet werden!

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