Ostfussball.com

Eine subjektive Sichtweise unserer Ostvereine sowie Ostclubs

Schlagwort: Glücksspiel (Seite 4 von 5)

Frontal 21: Die Spitzengehälter der staatlichen Lottofürsten

Oder warum das staatliche Glücksspielmonopol private Anbieter paralysiert

Die EU-Kommission wird voraussichtlich im Juni 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten und die Öffnung des Marktes für Glücksspiel erzwingen. Derzeit sind lediglich Sportwettenanbieter geduldet – können aber kaum reguliert und kontrolliert werden.

(…) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit dem Urteil in der Rechtssache Ince (C-336/14) einen Kern der deutschen Glücksspielregulierung für bis auf weiteres unanwendbar erklärt. Der EuGH hatte im Jahr 2010 bereits den damaligen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) gekippt. Aus dem heutigen Urteil folgt nun dasselbe für den im Jahre 2012 geänderten GlüStV. Seine Verbote und die auf seiner Grundlage beschlossenen Auflagen für Anbieter bleiben in wesentlichen Teilen damit unanwendbar bis ein europarechtskonformer Zustand hergestellt ist (…) [ostfussball.com]

Video: Selbstbedienungsladen Lotto

lotto frontal 21

zum Video >>>

*Glücksspiel war in Deutschland bisher eine Sache des Staates. Lotto und Toto sind fest in staatlicher Hand. Auch bei Sportwetten ist das so. Doch nun wackelt das Glücksspiel‑Monopol.

Und das verdienen die staatlichen Lottofürsten:

(…) So verdiente der im Frühjahr in den Ruhestand verabschiedete Westlotto-Chef Theo Goßner 2015 rund 323.000 Euro. Sein Nachfolger Kötter verbuchte als Mitglied der Westlotto-Geschäftsführung Bezüge von 295.000 Euro. Nach Recherchen von Frontal21 und der Wirtschaftswoche schaffte Westlotto in der Vergangenheit Kunstwerke im Wert von über einer Million Euro an. Zudem sponserte Westlotto eine Karnevalsparty des Landtags in Düsseldorf und mehrere Sommerfeste der nordrhein-westfälischen Landesvertretung in Berlin. “Wenn ein Ministerpräsident eine Veranstaltung organisieren will, ein Konzert, eine Konzertreihe, wie auch immer und es fehlt noch ein bisschen an Geld, fragt man in aller Regel den Lottochef des eigenen Landes an, ob der nicht bereit ist, das alles zu sponsern“, erklärt Kubicki (…) [zdf.de]

Und Kubicki geht mit seiner Aussage  sogar noch einen Schritt weiter: ” Das hat korruptive Elemente…”

Glücksspiel: Hessen droht mit Ausstieg

Land Hessen: Ausstieg aus dem Glücksspielstaatsvertrag?

Warum – wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit?! Und genau, diese Leute in den Behörden müssen es ja genau wissen. So waren sie ja für alle Bundesländer in Sachen deutscher Glücksspielregulierung jahrelang die allererste Anlaufstelle… und  zuletzt wegen erheblichen gesetzlichen Mängeln gescheitert. 

Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), ist gemäß § 9a Abs. 2 Ziff. 3 des Glücksspielstaatsvertrages vom 15.12.2011 (Artikel 1 des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland – GlüStV) mit der Durchführung des Konzessionsverfahrens zur Erteilung von Konzessionen im Bereich der Sportwetten beauftragt. (hessen.de)

Volker Bouffier nach der Wahl zum Ministerpräsident 2014

“Wenn Passagen, die Hessen für rechtswidrig halte, nicht geändert würden, sei ein eigenes hessisches Glücksspielgesetz denkbar, sagte Bußer.”

Nachdem im Februar 2016 der EuGH bereits zum dritten Mal den deutschen Glücksspielstaatsvertrag als verfassungs, – und gesetzwidrig bewertet hatte, wurde durch das Land Hessen ein Entwurf des verfassungsgemäßem Glücksspielstaatsvertrag für ganz Deutschland vorgestellt, welcher sich am vorbildlichen Glücksspielvertrag in Schleswig-Holstein orientierte. Dieser wurde vom Gremium aus Monopol-gründen erneut abgelehnt.

Bisher werden hierzulande in allen anderen Bundesländern private Anbieter diesbezüglich diskriminiert und in ihrer Dienstleistungsfreiheit massiv eingeschränkt:

„Die Dienstleistungsfreiheit ist eine der vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes neben der Personenfreizügigkeit, der Warenverkehrsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit. Ebenso wie diese hat sie die Beseitigung von Handelshemmnissen innerhalb der Union zum Ziel. Da sie die vorübergehende Tätigkeit in einem Mitgliedstaat regelt, kann sie auch zu den Personenverkehrsfreiheiten gezählt werden.“

Nun würde man als neutraler Beobachter denken, die Vorgaben aus Brüssel sollten doch für einen Politik-wechsel  in den staatlichen Behörden ausreichen. Doch weit gefehlt, denn der neuerliche Vorstoß der Bundesländer mit einer Beschränkung auf lediglich 40 Konzessionen nur im Bereich Sportwetten wird erneut keine Rechtssicherheiten vor den Gerichten erbringen – neuerliche Klage-wellen mit Schadenersatzforderungen inklusive…

 

Justiz Sachsen arbeitet an der Behebung…

Und wenn sie nicht gestorben sind, arbeiten sie noch heute dran

Nein es geht nicht etwa um die schnelle Bearbeitung von dringenden Fällen per Eilantrag vor der Justiz in Sachsen. Dabei sollte man nämlich unter dem Begriff “Eilantrag” nicht sonderlich hohe Geschwindigkeit bei der Bearbeitung erwarten. Vielmehr steht heute der Fokus unserer Recherche auf den technischen Bereich der Webseite der Justiz Sachsen. Dort findet man seit mehreren Monaten unter dem Reiter Prozessvorschau folgenden Hinweis –

justiz sachsen

Haben sie es bemerkt? Richtig, man kann die Ankündigungen des Land Sachsen nicht richtig lesen. Hier mal eine kurze Leseprobe des urkomischen Kauderwelsch:

“Frau B. S. (prozessbevollm?chtigt: Rechtsanw?lte Binder, Hulinsk? & Kollegen, 08056?Zwickau) gegen S?chsische Landes?rztekammer wegen Pr?fungsrecht hier: BerufungStichpunkte:??? Pr?fung, Verfahrensfehler, R?gepflicht, Obliegenheit”

Gut – werden jetzt sicherlich einige Leute sagen, davon geht jetzt die Welt nicht unter und man wird ja auch eindringlich vorgewarnt – die Techniker sind bereits dran (erst 4 Monate):

“Aufgrund technischer Umstellungsarbeiten kann es bei der Anzeige von Prozessvorschauen vorübergehend zur fehlerhaften Abbildung von Umlauten und Sonderzeichen kommen.  An der Behebung des technischen Problems wird gearbeitet.”

Link: justiz.sachsen.de/vgl/content/trefferliste_pv.php

Doch wir wollen heute mal nicht so sein und den schwer-arbeitenden Leuten mit dem Schweiß auf der Stirn einen kleinen Tipp geben: “meta charset=”utf-8” lautet die Zauberformel. Dies gehört in den Header einer jeder Webseite und dauert beim Einbau via FTP zirka 3-5 Sekunden – und fertig.

Wieso wir eigentlich solche unspannenden HTML-Geschichten auf “Ostfussball”posten?  Weil wir seit knapp einem Jahr auf ein schnelles Urteil per Eilantrag warten, wo es um unsere weitere berufliche Existenz geht. Und hin und wieder schauen wir mal vorbei, um zu kontrollieren, ob zumindest in Sachen HTML etwas passiert ist….

Staatlicher Lottoblock vs. private Wettanbieter

Deutscher Sportwettenverband wehrt sich gegen Polemik und Falschinformationen

Das staatliche Glücksspielmonopol samt seiner edlen deutschen Lottofürsten steht vor seinen endgültigem Aus. Dies wird gerade  in den letzten Tagen immer deutlicher. Der Ton wird rauher – und nicht nur weil zuletzt der EuGH den privaten Glücksspielanbietern erneut den Rücken gestärkt hatte. 

So wehrt sich der DSWV entschieden gegen Diskreditierung seitens des staatlichen Lottoblocks – 

(…) Die 17 DSWV-Mitglieder verwahren sich entschieden gegen Unterstellungen des Lottoblocks, gesetzliche Sorgfaltspflichten zu missachten. Sie sind in EU-Staaten lizenziert, erfüllen die Anforderungen des Konzessionsverfahrens nach dem Glücksspielstaatsvertrag und unterliegen den strengen Anforderungen des deutschen Verbraucher- und Jugendschutzes. Im Jahr 2015 wurden rund 240 Millionen Euro an Sportwettsteuern in Deutschland abgeführt.

Mathias Dahms sagt:

„Der Lottoblock spürt den Atem des privaten Wettbewerbs im Nacken und versucht, sich durch Polemik und Falschinformation abzugrenzen. Klar ist, dass es hier um lukrative Posten und Pfründe geht. Mit sachlichen Argumenten und Gemeinwohlorientierung hat das herzlich wenig zu tun.

Wir würden es allerdings begrüßen, wieder sachlich an einer Weiterentwicklung der Glücksspielregulierung in Deutschland zu arbeiten. Hier gibt es durchaus gemeinsame Interessen. Die Bekämpfung von Spiel- und Wettmanipulation gehört bestimmt dazu.“ (…) [dswv.de]

Eine oder besser zwei berechtigte Fragen muss deshalb an dieser Stelle erlaubt sein. Warum also hält die Landespolitik – oder besser gesagt die zuständigen Landesbürokratien – immer noch an diesen starren Vorstellungen fest, wo ihr dadurch auch noch gewaltige Steuereinnahmen entgehen? Und warum schreitet das Finanzamt nicht gegen diese Art der massiven Steuervernichtung endlich ein?

“Eine Motivation liegt in den landeseigenen Gesellschaften des Lotto- und Totoblocks (DLTB), mit ihren lukrativen Versorgungspöstchen für ausrangierte Politiker. „‚Dieser Filz muss endlich beendet werden‘“, forderte der Präsident des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV) jetzt zu Recht. Ein anderer Grund besteht wohl in geistiger und institutioneller Unbeweglichkeit”, so gestern ganz aktuell auf Novo-Argumente zu lesen.

Ministerpräsidenten heben Glücksspielstaatsvertrag auf

Ein Gastbeitrag von Kai Stuht – leider nur ein Aprilscherz!

Berlin, 1. April 2016: Aus einem noch vertraulichen Papier geht hervor, dass die Ministerpräsidenten bei ihrem letzten Treffen einen radikalen Kurswechsel in der Sportwetten- und Glücksspielpolitik beschlossen haben. Das von allen 16 Ministerpräsidenten unterzeichnete handschriftliche Papier soll schon bald im Supplement zum Amtsblatt für die öffentliche Auftragsvergabe europaweit veröffentlicht werden.

Die Grundzüge der Übereinkunft der Ministerpräsidenten leiten sich überraschend aus der Rechtsstaatlichkeit ab. Glücksspiele und Sportwetten werden getrennt geregelt, weil Sportwetten kein Glücksspiel sind. Dazu Marion C.M.: „Es war ein Fehler und der Gier nach Geld und Aufmerksamkeit geschuldet, beide Bereiche staatlich regieren zu wollen. Die Bundesländer gehen jetzt den Schritt zu Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit, einer deutschen Tugend die wir nicht länger verstecken wollen. Deshalb führen wir jetzt auch beim Lotto einen Mindestgewinn ein, der immer das Doppelte vom Einsatz beträgt. Der Bürger ist mit Steuern schon genügend belastet.“

Man befinde sich im 21. Jahrhundert, ergänzt Dr. Martin St. und stellt die Eckpunkte des Papiers wie folgt dar: „Die Regulierung beider Bereiche auf nationaler Ebene wird in die Gewerbeordnung verlagert. Die obersten Grundsätze werden die Gewerbefreiheit und die gegenseitige Anerkennung. Dienstleistungen, die schon in einem anderen EU-Mitgliedstaat reguliert sind, müssen in Deutschland nicht erneut reguliert werden. Wir haben seit 1993 den Binnenmarkt und wir Deutschen wollen ja auch nicht, dass z.B. unsere Autohersteller beim Export durch protektionistische Beschränkungen behindert werden.“

In den „Leitlinien für den Vollzug“ zu dem Papier ist festgehalten, dass das Glücksspielkollegium bereits aufgelöst wurde. Cheflobbyist und Hobbyjustiziar Olé v. B. erläutert dies wie folgt: „Das Kollegium hatte keine deutsche Erlaubnis und betrieb deshalb jahrelang strafbares „illegales Glücksspiel“. Die Erlaubnisfähigkeit des Glücksspielkollegiums war auch nicht „offensichtlich“, d.h. ohne weitere Prüfung erkennbar. Weil sich das Kollegium als rein deutsches Gremium mangels grenzüberschreitender Elemente nicht auf die EU-Grundfreiheiten habe berufen können, haben die Ministerpräsidenten in Abstimmung mit der EU-Kommission mit sofortiger Wirkung alle Mitglieder des Kollegiums in Frührente geschickt.“ Auf Nachfrage, woher die Rauchsignale in München stammten, erklärte Olé v. B. weiter: „Ja, es hat heftigen Protest von Dr. G. aus B. gegeben. Er meinte, er habe sich jüngst grenzüberschreitend von München nach Baden-Württemberg und sogar nach Hamburg begeben und damit ins ungeschützte EU-Ausland.

Deshalb fielen er und sein Kollegium in den Anwendungsbereich des freien Dienstleistungsverkehrs. Die Ministerpräsidenten konnten aber mit Hilfe der Verfassung nachweisen, dass Bayern und Hamburg Teil eines gemeinsamen Staates sind, der sich Bundesrepublik Deutschland nennt. Das hat Dr. G. überrascht“.
Das Papier enthält auch einige wichtige Personalien. So ist z. B. geregelt, dass Tilmann B. ab dem Tanz in den Mai zweimal wöchentlich die Rolle der Lottofee übernimmt. Erwin H. moderiert zweimal monatlich die Sendung „Erwins willige Helfer“ und Dr. Manfred H. tritt pro bono jeden Heiligabend um 10:30 Uhr im Kinderfernsehen auf. Er liest die schönsten Geschichten aus dem Sammelwerk „Der weiße Rabe“ vor.

Kai Stuht

VG Leipzig: Ist Werbung für Glücksspiel verboten?

Die Landesdirektion Sachsen untersagt die Werbung für Sportwetten, Casinospiele und Poker

Nun soll es am 28.4. 2016 vor dem Verwaltungsgericht Leipzig nach fast einem Jahr Untersagung der Werbung eines Freiberufler zu Glücksspielportalen im Internet wie zum Beispiel Mybet, Tipico oder auch Stargames endlich zu einem Urteil kommen. Selbst News und Artikel mit externen Links sollen demnach im Freistaat schon verboten sein. So wurde seitens der LDS eine deftige Strafe in Höhe von 5000,- Euro nebst 1000,- Euro Bearbeitungsgebühren gegen den Freien Journalisten samt seinen zwei kleinen Google-News-Webseiten erlassen.

Dieser hatte sich dagegen gewehrt und eine bereits angekündigte Vollstreckung vor dem VG Chemnitz im August 2015 abgewendet. Allerdings hielt dies die Landesdirektion dennoch nicht davon ab, insgesamt zweimal den Versuch zu starten, den Beklagten zu vollstrecken. Erneut musste das Verwaltungsgericht Chemnitz gegen die übereifrige Referentin eingreifen. Eine geforderte Strafe durch den Rechtsanwalt des Beklagten in Höhe von 10.000 Euro gegen die Landesdirektion blieb jedoch ungeahndet. Aber auch im Anschluss versuchte die Behörde in Leipzig immer wieder Einfluss auf kritische Artikel auf den Homepages des Beklagten zu nehmen. Insgesamt ist der bisherige Verlauf als eine absolute Farce und fernab jeder Rechtsstaatlichkeit anzusehen.

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Inwiefern nun die bereits dritte Rüge aus Brüssel zum deutschen Glücksspielstaatsvertrag sowie die Einleitung eines Pilotverfahren gegen Deutschland auf den Ausgang des aktuellen Gerichtsverfahren hat, bleibt auf jeden Fall spannend. Demnach hatte der EuGH im Februar 2016 zum wiederholten Male festgestellt – der deutsche Glücksspielstaatsvertrag sei rechts, – und verfassungswidrig. Die deutsche Glücksspielregulierung verstoße somit gegen EU-Recht, weil das von zahlreichen Gerichten gekippte staatliche Glücksspiel-Monopol faktisch fortbestehe (ostfussball.com berichtete bereits mehrfach).

Übrigens hat fast jeder große Fußballverein in Sachsen längst saftige Verträge mit Glücksspielanbietern unbehelligt von der Leipziger Behörde abgeschlossen. So zum Beispiel direkt vor der eigenen Haustüre hat RB Leipzig Tipico als Sponsor oder Dynamo Dresden das Online Casino Deutschland. Ganz zu schweigen von den Millionverträgen außerhalb der sächsischen Landesgrenze mit Hertha BSC oder dem FC Bayern München. Daher ist dringend davon auszugehen, dass gegen den kleinen Betreiber willkürlich vorgegangen wurde. Dieser kleine unscheinbare Präzedenzfall in Sachen Werbung für Glücksspiel könnte hierzulande für weitreichende Auswirkungen für Fußballvereine der 1. bis 3. Bundesliga sorgen. Über den Ausgang Ende April vor dem VG Leipzig werden wir natürlich anschließend exklusiv hier auf unserer Webseite berichten.

So soll der deutsche Glücksspielstaatsvertrag aussehen

Vorbild Glücksspielregulierung in Schleswig-Holstein

Nur im nördlichsten Bundesland gibt es bereits seit 2011 einen EU-konformen Glücksspielstaatsvertrag. Alle anderen Bundesländer agierten jedoch in Sachen Glücksspiel trotz mehrfacher Abmahnungen aus Brüssel bisher verfassungswidrig, weil das staatliche Monopol praktisch weiterhin bestehe, so urteilte der EuGH im Februar 2016.

sh glücksspiel

(Screenshot: schleswig-holstein.de)

Eckpunkte des Entwurf des verfassungsgemäßem Glücksspielstaatsvertrag für ganz Deutschland

 

Online Casinos Spiele und Poker:

(…) Regulierung von Casino- und Pokerspielen im Internet: „Spieler können in einem unregulierten Markt nicht effektiv geschützt werden und den Ländern entgehen erhebliche Einnahmen – der hessische Vorschlag beendet diesen Zustand“, betonte der Innenminister. Künftig soll Online-Glücksspiel angeboten werden dürfen – bei maximalem Spielerschutz (…)

Sportwetten:

(…) Aufhebung der Zahl der zu vergebenden Sportwettkonzessionen: „Künftig muss gelten: Wer sich an die Regeln hält, darf Glücksspiel anbieten. Wir senken damit nicht die Standards an Spieler- oder Jugendschutz, sondern bewerten in jedem Einzelfall die Qualität eines Angebots“ (…)

Einsatzlimits:

(…) Internet-Höchsteinsatzgrenze von 1.000 Euro: Das bestehende monatliche Online-Einsatzlimit von 1.000 Euro soll durch ein Verlustlimit von in der Regel 1.000 Euro ersetzt werden. Die Möglichkeit, bei Bedarf und entsprechendem Bonitätsnachweis auch höhere Beträge zu spielen und das Limit entsprechend anzupassen, soll bestehen bleiben (…)

Überwachung der gesetzlichen Regelungen:

(…) Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts: Nach dem Vorbild der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. des ZDF soll eine rechtlich selbständige, gemeinsame Anstalt der Länder gegründet werden. Sie wird die verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des bisherigen Glücksspielkollegiums ausräumen (…)

Spielerschutz / Selbstsperre:

(…) Bundesweite zentrale Sperrdatei / Hessische Sperrdatei für Spielhallen; Anschluss der Spielhallen an die bundesweite zentrale Sperrdatei: „Wir benötigen eine echte, bundesweite, alle Spielformen übergreifende Sperrdatei. Das leistet unser Entwurf und schafft ebenso eine Rechtsgrundlage für den umfassenden Anschluss von Spielhallen“ (…)

Quelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Hessen mit Vorstoß bei Glücksspielregulierung

Gibt es 2016 einen EU-konformen Glücksspielstaatsvertrag?

Sportwetten, aber auch Poker und Casino sollen demnach (schon) dieses Jahr in Deutschland reguliert werden. Alle in der EU lizenzierten Anbieter, welche die Anforderungen zum Spielerschutz erfüllen,  sollen hierzulande Glücksspiel im Internet anbieten, bzw. bewerben dürfen. Bisher war dies lediglich in Schleswig-Holstein umgesetzt. In allen anderen Bundesländern wurde dies aus eigenen Monopol-gründen jedoch stets durch staatliche Behörden verhindert – verfassungswidrig, so lautete zuletzt erneut das vernichtende Urteil aus Brüssel dazu. 

Nun kommt aus Hessen diese Meldung:

(…) Mit einem neuen Reformvorstoß für die Regulierung des Glücksspielmarktes will Hessen die jahrelange Hängepartie bei Sportwett-Lizenzen beenden. Der von Innenminister Beuth (CDU) vorgelegte Entwurf für einen neuen Staatsvertrag der Länder soll am Donnerstag auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin erörtert werden. Mit dem Vorstoß reagiert Hessen auch auf Kritik der EU-Kommission, die schon bald ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten könnte. Hessen ist für die Vergabe von Sportwetten-Lizenzen zuständig (…) [hessenschau.de]

Bundesinnenministerium Eingang Bonn 2008b

Fazit: Im Prinzip bleibt den Bundesländern auch keine andere Möglichkeit, als der Reform zuzustimmen. Jeder Versuch wieder halbherzig aus Gründen des Monopols zu agieren, würde umgehend den EuGH auf den Plan rufen. Und an der europäischen Dienstleistungsfreiheit kommt man einfach nicht vorbei! Auch eine Diskriminierung  deutscher Anbieter ist diesbezüglich nicht zu tolerieren.

„Die Dienstleistungsfreiheit ist eine der vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes neben der Personenfreizügigkeit, der Warenverkehrsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit. Ebenso wie diese hat sie die Beseitigung von Handelshemmnissen innerhalb der Union zum Ziel. Da sie die vorübergehende Tätigkeit in einem Mitgliedstaat regelt, kann sie auch zu den Personenverkehrsfreiheiten gezählt werden.“

[spielotheka.de]

Glücksspielstaatsvertrag ist rechtswidrig – Medienspiegel

EuGH stellt eindeutig fest – der deutsche Glücksspielstaatsvertrag ist rechtswidrig

Die deutsche Glücksspielregulierung verstoße gegen EU-Recht, weil das von zahlreichen Gerichten gekippte staatliche Glücksspiel-Monopol faktisch fortbestehe. Private Anbieter bzw. Werbung für Glücksspiel dürften auch deshalb nicht bestraft werden.

Bookmakers

Medienspiegel –

(…) Das Urteil aus Luxemburg könnte für Deutschland weitere Konsequenzen haben, meint Klaus Umbach, Experte für Glücksspielrecht von der Kanzlei Freshfields: “Die EU-Kommission dürfte sich jetzt bestätigt sehen und die deutsche Glücksspielregulierung grundlegend infrage stellen.” Die Kommission wird in Kürze entscheiden, ob sie wegen der Glücksspielgesetze ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet (…) [sueddeutsche.de]

(…) Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten grenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten in Deutschland entgegenstehen. Dies gilt insbesondere, soweit das von den deutschen Gerichten für unionsrechtswidrig befundene vormalige Staatsmonopol faktisch fortbesteht (…) [ostfussball.com]

(…) Die deutsche Glücksspielregulierung verstoße gegen EU-Recht, weil das von zahlreichen Gerichten gekippte staatliche Glücksspiel-Monopol faktisch fortbestehe. Private Anbieter dürften auch deshalb nicht bestraft werden (…) [stern.de]

(…) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in seinem Urteil in der Rechtssache Ince (C-336/14) mit klaren Worten entschieden, dass die deutsche Rechtslage im Bereich der Sportwetten nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Damit ist nicht nur das seit vier Jahren ergebnislos laufende Sportwettenkonzessionsverfahren hinfällig, sondern die gesamte gesetzliche Grundlage für Glücksspiele in Deutschland reformbedürftig (…) [presseportal.de]

(…) Laut DSWV ist es bereits der dritte Staatsvertrag in Folge, der an der Rechtsprechung der höchsten Gerichte gescheitert ist. Zuvor waren bereits der Lotteriestaatsvertrag 2006 vom Bundesverfassungsgericht und der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2010 vom EuGH in wesentlichen Teilen für rechtswidrig erklärt worden (…) [gameandbusiness.de]

(…) Mit diesem EuGH-Urteil sei der deutsche Glücksspielstaatsvertrag endgültig erledigt. „Es hält sich schon heute niemand mehr daran – beispielsweise wird bei nahezu jeder Sportveranstaltung gegen die Werberichtlinien verstoßen. Die Ordnungsbehörden unternehmen schon lange nichts mehr dagegen. Sie wissen, dass die Gerichte jede Maßnahme wieder kassieren würden“, sagte Kubicki (…) [cdu.de]

(…) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit dem heutigen Urteil in der Rechtssache Ince (C-336/14) einen Kern der deutschen Glücksspielregulierung für bis auf weiteres unanwendbar erklärt. Der EuGH hatte im Jahr 2010 bereits den damaligen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) gekippt. Aus dem heutigen Urteil folgt nun dasselbe für den im Jahre 2012 geänderten GlüStV. Seine Verbote und die auf seiner Grundlage beschlossenen Auflagen für Anbieter bleiben in wesentlichen Teilen damit unanwendbar bis ein europarechtskonformer Zustand hergestellt ist (…) [finanzen.net]

Glücksspiel: Dienstleistungsfreiheit steht Ahndung entgegen

EuGH bestätigt die europäische Dienstleistungsfreiheit in Rechtssache C-336/14

Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten grenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten in Deutschland entgegenstehen. Dies gilt insbesondere, soweit das von den deutschen Gerichten für unionsrechtswidrig befundene vormalige Staatsmonopol faktisch fortbesteht.

In Bezug auf den vom Glücksspieländerungsstaatsvertrag 2012 geregelten Zeitraum antwortet der Gerichtshof, dass die Dienstleistungsfreiheit einen Mitgliedstaat daran hindert, die ohne Erlaubnis erfolgte Vermittlung von Sportwetten in seinem Hoheitsgebiet an einen Wirtschaftsteilnehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat eine Lizenz innehat, zu ahnden. Der Gerichtshof stellt insoweit fest, dass die Experimentierklausel die Unvereinbarkeit des vormaligen Staatsmonopols mit dem freien Dienstleistungsverkehr nicht behoben hat, soweit die alte Regelung unter Berücksichtigung dessen, dass keine Konzessionen erteilt wurden und dass die staatlichen Veranstalter weiterhin Sportwetten veranstalten können, trotz des Inkrafttretens der Reform von 2012 in der Praxis weiter Bestand hat.

Quelle: isa-guide.de

Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki von der CDU und der FDP hatten es zuletzt schon voraus gesagt. Heute wurde es nun auch aus Brüssel bestätigt:

(…) Ferner hätten Gerichte geurteilt, dass das vertraglich festgelegte Glücksspielkollegium gegen das Demokratie- und Bundesstaatsprinzip verstößt. Der Europäische Gerichtshof werde am 04. Februar 2016 über die Regelungen der Bundesländer urteilen, die EU-Kommission habe ein Pilotverfahren eingeleitet. Absehbar werde es dem aktuellen Vertrag deshalb so gehen, wie seinen Vorgängern, die 2006 und 2010 höchstrichterlich verworfen wurden. Wolfgang Kubicki: „Gründlicher kann man nicht scheitern. Das deutsche Glücksspielsystem ist komplett verkorkst. Jedes Gericht würde Sanktionen der Ordnungsbehörden als rechtswidrig verwerfen. Weil die Ordnungsbehörden das wissen, darf jeder machen, was er will. Und die Ministerpräsidenten gucken dem Treiben zu. Deutschland macht sich lächerlich.“ (…) 

Quelle: CDU-Fraktion und FDP Landtagsfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Augenscheinlich scheint man jedoch doch nicht überall in den Behörden davon gewusst zu haben, denn Sanktionen hat es ja trotzdem nachweislich von diversen staatlichen Behörden gegeben – Staatshaftung natürlich inklusive…

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