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Kategorie: Gerichtstermine (Seite 1 von 2)

Lotteriemonopol rechtswidrig, so das VG München

Verstoß gegen Dienstleistungsfreiheit und Berufswahlfreiheit durch Verwaltungsgericht festgestellt

Die deutsche Glücksspielregulierung verstoße gegen EU-Recht, weil das von zahlreichen Gerichten gekippte staatliche Glücksspiel-Monopol faktisch fortbestehe. Private Anbieter bzw. Werbung für Glücksspiel dürften auch deshalb nicht bestraft werden. (ostfussball.com berichtete bereits mehrfach) Dies hatte der EuGH bereits im Februar 2016 eindeutig festgestellt.

VG München: Erstmalig hat ein deutsches Gericht das von den deutschen Ländern beanspruchte Lotteriemonopol als rechtwidrig beurteilt. Damit sind die Milliardeneinnahmen für die Länder aus den von ihnen angebotenen Glücksspielen gefährdet.

Das Verwaltungsgericht München kommt in seinem von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE erstrittenen Urteil zu dem Schluss, dass das deutsche Lotteriemonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung sowohl gegen die unionsrechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit gem. Art. 56 ff AEUV als auch gegen die verfassungsrechtlich garantierte Berufswahlfreiheit gem. Art. 12 GG verstößt.
http://www.anlageanwalt.de/pages/index.php

Kupony Lotto
Fot.: [CC BY-SA 2.5], via Wikimedia Commons

Was ist eine Lotterie?

“Nach § 3 Abs. 3 Glücksspielstaatsvertrag(GlüStV) ist eine Lotterie ein Glücksspiel, bei dem einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen ein bestimmtes Entgelt die Chance auf einen Geldgewinn zu erlangen.”

Demnach ist diese Definition per se auf jede Art von Glücksspiel anzuwenden. Eine separate Einschränkung auf die digitale Online Welt ist dahingehend auch nicht speziell definiert. Zuletzt hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mitgeteilt, dass Glücksspiel im Internet im Vergleich zu herkömmlichen Glücksspiel angeblich besonders gefährlich sei. Eine schriftliche Erklärung bzw. Begründung lag allerdings zum Veröffentlichungstermin der Meldung diesbezüglich noch nicht vor.

Nach dem neuerlichen Urteil ist die Politik weiterhin dringend gefragt, eine echte Regulierung nach europäischen Recht schnellstens auf den Weg zu bringen. Der geplante Änderungsvertrag ab 2018 gilt ohnehin bereits wieder als gescheitert, da das Bundesland Schleswig-Holstein aussteigen wird.

Glücksspiel Urteil: Müssen DFB und Vereine nun zittern?

Bundesverwaltungsgericht sagt: Glücksspiel ist online gefährlicher als offline

Aber auch andere Aussagen lassen durchaus aufhorchen:

Mit Ausnahme von Sportwetten und Lotterien ist das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichem Glücksspiel im Internet verboten und dementsprechend zu untersagen”, sagte der Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts, Josef Christ. Das Verbot verstoße nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU. Christ sagte, dass “dies der Europäische Gerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht bezogen auf das vormalige generelle Internetverbot wegen der besonderen Gefährlichkeit des Glücksspiels im Internet gegenüber dem herkömmlichen Glücksspiel bereits festgestellt haben.

Bwin
By bwin ([1]) [Public domain], via Wikimedia Commons

Aktuell bewerben viele deutsche Fußballvereine (z.B.: RB Leipzig und FC Bayern München)  inklusive dem DFB private Glücksspielanbieter im Internet. Dazu gehören zum Beispiel Portale wie MYBET, TIPICO oder BWIN. Letzterer Anbieter ist sogar Hauptsponsor der 3. Liga, somit kräftiger finanzieller Unterstützer des Deutschen Fußballbund. Allesamt bieten Online Casino Spiele (Roulette), Online Slots (Spielautomaten), diverse Lotterien, teilweise Poker sowie Wetten verschiedener Art auf ihren jeweiligen Plattformen an.

Wären diese Plattformen nach dem neuerlichen Richterspruch demnach als illegal einzustufen? Diese Frage ist allerdings von unserer Seite nicht zu beantworten, da der wahrscheinlich bewusst gewählte Begriff “Lotterie” doch ziemlich dehnbar auszulegen ist. Demnach ist die Definition “Lotterie” im “GlüStV” wohl aber auch auf sämtliches Glücksspiel im Internet anzuwenden – also auf die eigentliche Frage zurück zu kommen, eher nicht:

Nach § 3 Abs. 3 Glücksspielstaatsvertrag(GlüStV) ist eine Lotterie ein Glücksspiel, bei dem einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen ein bestimmtes Entgelt die Chance auf einen Geldgewinn zu erlangen.

Interessant ist aber allerdings durchaus auch die Aussage des Richters am Bundesverwaltungsgericht , dass Online Spiel vermeintlich im Vergleich zu “herkömmlichen Glücksspiel” (wahrscheinlich Offline Glücksspiel) besonders gefährlich sei. In Deutschland gelten nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) 241.000 Menschen als problematische und 215.000 als  pathologisch Glücks-spielende. Das sind Spielsucht Zahlen, welche wohl überwiegend auf das “herkömmliche Glücksspiel” (Lotto, staatliche Spielbanken und Spielotheken) hierzulande zurückzuführen sind. Gut – schlecht?

Welche Auswirkungen hat nun das neuerliche Urteil?

Der deutsche Sportwetten Verband hat in einer ersten Stellungnahme den politischen Handlungsdruck hervorgehoben. “Die Länder sollten ein Erlaubnisverfahren schaffen, durch das alle Bewerber, welche die hohen staatlichen Qualitätsanforderungen erfüllen, eine Erlaubnis erhalten.”, so Präsident Mathias Dahms.

“…haben die Richter die gesetzlichen Grundlagen des faktisch gescheiterten Sportwettenkonzessionsverfahrens im Kern zwar als rechtskonform bestätigt. Allerdings führt das Urteil nicht zu einer Lösung der seit Jahren bestehenden Hängepartie bei der Vergabe von Sportwettenkonzessionen. Eine Erteilung von Sportwettenkonzessionen in absehbarer Zeit wird durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ermöglicht. dswv.de

Solch ein Erlaubnisverfahren nach geltendem EU-Recht gibt es derzeit sehr erfolgreich in Schleswig-Holstein. Und vielleicht sollte man sich einfach an dieser funktionierenden Glücksspiel-Regulierung orientieren, statt weiterhin regelmäßig damit zu scheitern. Das nördlichste Bundesland wird im Januar 2018 auch wieder aus dem zum dritten Male geänderten Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer aussteigen, welcher dadurch bereits erneut zum wiederholtem Scheitern verurteilt ist.

Beim Glücksspiel zählt die europäische Dienstleistungsfreiheit

Urteil bestätigt die Dienstleistungsfreiheit für Glücksspielanbieter mit Malta Lizenz

Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag ist im vergangenem Jahr durch den EuGH in puncto Online-Glücksspiel bereits gekippt wurden. Nun bestätigt auch ein deutsches Gericht, dass die europäische Dienstleistungsfreiheit unbedingt anzuwenden ist! Demnach ist das Land Hessen nicht berechtigt, von einem Sportwettenveranstalter mit Sitz in Malta die Teilnahme an einem sog. Duldungsverfahren zu verlangen, um einer Untersagungsverfügung oder einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu entgehen.

(…) Zur Begründung hat der 8. Senat in seiner in einem Beschwerdeverfahren getroffenen Entscheidung ausgeführt, die Antragstellerin sei derzeit berechtigt, Sportwetten in Hessen zu veranstalten, ohne hierzu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zu bedürfen. Die Veranstaltung von Sportwetten durch die Antragstellerin weise einen grenzüberschreitenden Bezug auf und unterfalle daher der europarechtlichen Dienstleistungsfreiheit, in deren Ausübung die Antragstellerin derzeit nicht beschränkt sei.

Denn sowohl das Sportwettenmonopol als auch das für eine Experimentierphase geschaffene Konzessionsvergabeverfahren und die nunmehr vom Land Hessen eröffnete Möglichkeit, eine Duldung im Bereich der Sportwetten zu erlangen, genügten den unionsrechtlichen Anforderungen nicht.

Das vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport durchgeführte Konzessionsvergabeverfahren für die Vermittlung von Sportwetten verletze das unionsrechtlich fundierte sog. Transparenzgebot. Nach diesem Gebot sind alle Bedingungen und Modalitäten des Konzessionsvergabeverfahrens vor dem Vergabeverfahren klar, genau und eindeutig zu formulieren, so dass alle Bieter die genaue Bedeutung dieser Informationen verstehen können.

Das sei hier nicht der Fall gewesen, weil das für die Vergabe maßgebliche Auswahlkriterium unzutreffend angegeben worden sei, und auch die Gewichtung der Auswahlkriterien nicht im Einklang mit den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages gestanden hätten. Das staatliche Sportwettenmonopol beschränke die Dienstleistungsfreiheit der Antragstellerin ebenfalls in europarechtlich nicht zulässiger Weise, weil es jedenfalls im Hinblick auf den tatsächlichen Normvollzug an einer kohärenten, d. h. in sich stimmigen, Verfolgung des gesetzgeberischen Ziels der Suchtprävention fehle (…)

VGH Hessen

Chemnitzer FC: Wegen Rauchbombe ohne Bewährung in den Knast

Haftstrafe für Pyrovergehen

Fast vor einem Jahr gab es die brisante Partie der 3.Liga zwischen dem FC Erzgebirge Aue und dem Chemnitzer FC. Damals wurde das Spiel wegen Einsatz von Pyrotechnik insgesamt zweimal unterbrochen. Nun wurde einer der “Werfer” einer solchen Rauchbombe (siehe Video) zu einer sechsmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.

(…) Der Angeklagte – 33 Jahre, zwei Kinder, aus Chemnitz – bestätigte über seinen Anwalt zwar, sich vermummt und den Rauchkörper geworfen zu haben. “Aber er hat diesen von einer fremden Person in die Hand gedrückt bekommen. Er wusste nicht wohin damit”, so der Verteidiger. Er habe niemanden verletzen wollen. “Fallen lassen ging nicht, also hat er ihn geworfen.”

Der Richter:  “Bei der Vielzahl ihrer Vorstrafen”, sagte der Richter, “brauchen sie einen massiven Warnschuss.” Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verteidiger kündigte an, Berufung einlegen zu wollen (…) [freiepresse.de]

Sicherlich eine viel zu hohe Strafe für den Angeklagten. Zumal durch den Wurf der “Rauchbombe” niemand im Auer Stadion zu Schaden gekommen ist. Eine Revision des Urteils ist aus Sicht des Verurteilten also auch völlig berechtigt und nachvollziehbar. Da gibt es momentan, und gerade in Chemnitz, sicherlich andere schlimmere Gewalttaten, welche deutlich härter bestraft werden müssten.

SG Dynamo Dresden: Bullenkopf Urteil wider Meinungsäusserung

DFB Sportgericht setzt neue Maßstäbe in Sachen Dynamo Fans Bestrafung

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhängte am Montag nach einer mündlichen Verhandlung in Frankfurt/Main einen Teilausschluss der Zuschauer sowie eine Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro. Grund sind vor allem die Vorfälle während des DFB-Pokalspiels gegen RB Leipzig, so auf stadionfans.de ganz aktuell zu finden.

Achtlos weggeworfene Schlachtabfälle im Dynamo Stadion als offenes Zeichen der Verachtung gegenüber einem künstlichem Projekt im deutschen Fußball sind der neuerliche Stein des Anstoßes aus dem so fernen Frankfurt am Main. Eine Meinungsäusserung in dieser Form ist vom Verband nicht gewünscht oder besser gesagt sogar strafbar – und wie! Doch lehnt sich der DFB damit nicht zu weit aus dem Fenster? So findet man dazu auf der Webseite: meyview.com einen interessanten Kommentar, welchen wir an dieser Stelle dokumentieren möchten:

(…) Hat Herr Lorenz recht? In Diensten des DFB allein schon Kraft seines Amtes wegen? Oder überhaupt? Bilde sich jede und jeder eine eigene Meinung. In die meinungsfreiheitliche Zukunft unter Ägide des Deutschen Fußball-Bundes schauend? Mit einem Blick zurück –

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(Ultras Dynamo, ’Zentralorgan’, 28. August 2016 – Screenshots: O.M.)

Subversive Elemente bei Dynamo Dresden? 

“Das Gericht verkennt nicht, dass das Risikospiel gegen RB Leipzig aufgrund der Bemühungen des Vereins gewaltfrei abgelaufen ist“, sagte Richter Lorenz. “Gleichwohl zeigen mehrere Fälle nach dem Pokalspiel, dass Dynamo Dresden derzeit aufgrund des Verhaltens Teile seiner Anhänger keine günstige Prognose gestellt werden kann.“

Text & Quelle: meyview.com

Politisches Urteil gegen “Hooligans Elbflorenz”?

Bestätigt: Hooligans sind kriminelle Vereinigungen, so das BGH

Der BGH verkündete nach dem Revisionsprozess im Verfahren am 22. Januar 2015 seinen als richtungsweisend einzuschätzenden Urteilsspruch, dem zufolge Hooligan-Gruppen grundsätzlich als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können. Sie sind sozusagen mit Terroristen gleichzusetzen.

 

Unsere Partnerseite Meyview, welche seit 2009 lückenlos zum Thema berichtet, informiert dazu:

(…) Nach den letzten Urteilen des Dresdner Landgerichts gegen drei Männer der Führungsriege der Hooligans Elbflorenz war von der Verteidigung der Angeklagten angekündigt worden, die Urteilssprüche wiederum vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anzufechten. Verteidiger Martin Wissmann bezeichnete das damalige Strafmaß “fernab von Gut und Böse“ und sprach von einem “politischen Urteil“. Das Landgericht in Dresden hatte am 13. November 2015 zwei Urteile ohne Bewährung über drei Jahre und zehn Monate sowie zwei Jahre und drei Monate und eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren verkündet.

Die Staatsanwaltschaft Dresden teilte nunmehr am 8. September dieses Jahres mit, dass die Revisionen der drei Angeklagten durch den BGH als unbegründet verworfen wurden. “Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat“, verlautbarte die Staatsanwaltschaft Dresden. Damit gelten die Urteile als rechtskräftig (…) [meyview.com]

Was sind Hooligans?

Die meisten Hooligan-Gruppierungen veranstalten ihre Aufeinandertreffen heute nur noch selten an bestimmten Spieltagen, sondern immer öfter bei Wald-und-Wiesen-Treffen fernab von den Begegnungen. Hierzu verabreden und treffen sich verschiedene Gruppierungen zur selbstinszenierten „dritten Halbzeit“ an ruhigen und verlassenen Orten, in Wäldern, auf Feldern oder auch in Gewerbegebieten. Offiziell haben sich alle großen Hooligangruppen in Deutschland mittlerweile aufgelöst, was nicht bedeutet, dass sie gänzlich von der Bildfläche verschwunden sind. Unter folgendem Link wurden das Urteil gegen “Hooligans Elbflorenz” mit den schlimmen Vorfällen in der Silvesternacht in Köln verglichen.

Glücksspiel: Hessen droht mit Ausstieg

Land Hessen: Ausstieg aus dem Glücksspielstaatsvertrag?

Warum – wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit?! Und genau, diese Leute in den Behörden müssen es ja genau wissen. So waren sie ja für alle Bundesländer in Sachen deutscher Glücksspielregulierung jahrelang die allererste Anlaufstelle… und  zuletzt wegen erheblichen gesetzlichen Mängeln gescheitert. 

Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), ist gemäß § 9a Abs. 2 Ziff. 3 des Glücksspielstaatsvertrages vom 15.12.2011 (Artikel 1 des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland – GlüStV) mit der Durchführung des Konzessionsverfahrens zur Erteilung von Konzessionen im Bereich der Sportwetten beauftragt. (hessen.de)

Volker Bouffier nach der Wahl zum Ministerpräsident 2014

“Wenn Passagen, die Hessen für rechtswidrig halte, nicht geändert würden, sei ein eigenes hessisches Glücksspielgesetz denkbar, sagte Bußer.”

Nachdem im Februar 2016 der EuGH bereits zum dritten Mal den deutschen Glücksspielstaatsvertrag als verfassungs, – und gesetzwidrig bewertet hatte, wurde durch das Land Hessen ein Entwurf des verfassungsgemäßem Glücksspielstaatsvertrag für ganz Deutschland vorgestellt, welcher sich am vorbildlichen Glücksspielvertrag in Schleswig-Holstein orientierte. Dieser wurde vom Gremium aus Monopol-gründen erneut abgelehnt.

Bisher werden hierzulande in allen anderen Bundesländern private Anbieter diesbezüglich diskriminiert und in ihrer Dienstleistungsfreiheit massiv eingeschränkt:

„Die Dienstleistungsfreiheit ist eine der vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes neben der Personenfreizügigkeit, der Warenverkehrsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit. Ebenso wie diese hat sie die Beseitigung von Handelshemmnissen innerhalb der Union zum Ziel. Da sie die vorübergehende Tätigkeit in einem Mitgliedstaat regelt, kann sie auch zu den Personenverkehrsfreiheiten gezählt werden.“

Nun würde man als neutraler Beobachter denken, die Vorgaben aus Brüssel sollten doch für einen Politik-wechsel  in den staatlichen Behörden ausreichen. Doch weit gefehlt, denn der neuerliche Vorstoß der Bundesländer mit einer Beschränkung auf lediglich 40 Konzessionen nur im Bereich Sportwetten wird erneut keine Rechtssicherheiten vor den Gerichten erbringen – neuerliche Klage-wellen mit Schadenersatzforderungen inklusive…

 

Justiz Sachsen arbeitet an der Behebung…

Und wenn sie nicht gestorben sind, arbeiten sie noch heute dran

Nein es geht nicht etwa um die schnelle Bearbeitung von dringenden Fällen per Eilantrag vor der Justiz in Sachsen. Dabei sollte man nämlich unter dem Begriff “Eilantrag” nicht sonderlich hohe Geschwindigkeit bei der Bearbeitung erwarten. Vielmehr steht heute der Fokus unserer Recherche auf den technischen Bereich der Webseite der Justiz Sachsen. Dort findet man seit mehreren Monaten unter dem Reiter Prozessvorschau folgenden Hinweis –

justiz sachsen

Haben sie es bemerkt? Richtig, man kann die Ankündigungen des Land Sachsen nicht richtig lesen. Hier mal eine kurze Leseprobe des urkomischen Kauderwelsch:

“Frau B. S. (prozessbevollm?chtigt: Rechtsanw?lte Binder, Hulinsk? & Kollegen, 08056?Zwickau) gegen S?chsische Landes?rztekammer wegen Pr?fungsrecht hier: BerufungStichpunkte:??? Pr?fung, Verfahrensfehler, R?gepflicht, Obliegenheit”

Gut – werden jetzt sicherlich einige Leute sagen, davon geht jetzt die Welt nicht unter und man wird ja auch eindringlich vorgewarnt – die Techniker sind bereits dran (erst 4 Monate):

“Aufgrund technischer Umstellungsarbeiten kann es bei der Anzeige von Prozessvorschauen vorübergehend zur fehlerhaften Abbildung von Umlauten und Sonderzeichen kommen.  An der Behebung des technischen Problems wird gearbeitet.”

Link: justiz.sachsen.de/vgl/content/trefferliste_pv.php

Doch wir wollen heute mal nicht so sein und den schwer-arbeitenden Leuten mit dem Schweiß auf der Stirn einen kleinen Tipp geben: “meta charset=”utf-8” lautet die Zauberformel. Dies gehört in den Header einer jeder Webseite und dauert beim Einbau via FTP zirka 3-5 Sekunden – und fertig.

Wieso wir eigentlich solche unspannenden HTML-Geschichten auf “Ostfussball”posten?  Weil wir seit knapp einem Jahr auf ein schnelles Urteil per Eilantrag warten, wo es um unsere weitere berufliche Existenz geht. Und hin und wieder schauen wir mal vorbei, um zu kontrollieren, ob zumindest in Sachen HTML etwas passiert ist….

Staatlicher Lottoblock vs. private Wettanbieter

Deutscher Sportwettenverband wehrt sich gegen Polemik und Falschinformationen

Das staatliche Glücksspielmonopol samt seiner edlen deutschen Lottofürsten steht vor seinen endgültigem Aus. Dies wird gerade  in den letzten Tagen immer deutlicher. Der Ton wird rauher – und nicht nur weil zuletzt der EuGH den privaten Glücksspielanbietern erneut den Rücken gestärkt hatte. 

So wehrt sich der DSWV entschieden gegen Diskreditierung seitens des staatlichen Lottoblocks – 

(…) Die 17 DSWV-Mitglieder verwahren sich entschieden gegen Unterstellungen des Lottoblocks, gesetzliche Sorgfaltspflichten zu missachten. Sie sind in EU-Staaten lizenziert, erfüllen die Anforderungen des Konzessionsverfahrens nach dem Glücksspielstaatsvertrag und unterliegen den strengen Anforderungen des deutschen Verbraucher- und Jugendschutzes. Im Jahr 2015 wurden rund 240 Millionen Euro an Sportwettsteuern in Deutschland abgeführt.

Mathias Dahms sagt:

„Der Lottoblock spürt den Atem des privaten Wettbewerbs im Nacken und versucht, sich durch Polemik und Falschinformation abzugrenzen. Klar ist, dass es hier um lukrative Posten und Pfründe geht. Mit sachlichen Argumenten und Gemeinwohlorientierung hat das herzlich wenig zu tun.

Wir würden es allerdings begrüßen, wieder sachlich an einer Weiterentwicklung der Glücksspielregulierung in Deutschland zu arbeiten. Hier gibt es durchaus gemeinsame Interessen. Die Bekämpfung von Spiel- und Wettmanipulation gehört bestimmt dazu.“ (…) [dswv.de]

Eine oder besser zwei berechtigte Fragen muss deshalb an dieser Stelle erlaubt sein. Warum also hält die Landespolitik – oder besser gesagt die zuständigen Landesbürokratien – immer noch an diesen starren Vorstellungen fest, wo ihr dadurch auch noch gewaltige Steuereinnahmen entgehen? Und warum schreitet das Finanzamt nicht gegen diese Art der massiven Steuervernichtung endlich ein?

“Eine Motivation liegt in den landeseigenen Gesellschaften des Lotto- und Totoblocks (DLTB), mit ihren lukrativen Versorgungspöstchen für ausrangierte Politiker. „‚Dieser Filz muss endlich beendet werden‘“, forderte der Präsident des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV) jetzt zu Recht. Ein anderer Grund besteht wohl in geistiger und institutioneller Unbeweglichkeit”, so gestern ganz aktuell auf Novo-Argumente zu lesen.

VG Leipzig: Ist Werbung für Glücksspiel verboten?

Die Landesdirektion Sachsen untersagt die Werbung für Sportwetten, Casinospiele und Poker

Nun soll es am 28.4. 2016 vor dem Verwaltungsgericht Leipzig nach fast einem Jahr Untersagung der Werbung eines Freiberufler zu Glücksspielportalen im Internet wie zum Beispiel Mybet, Tipico oder auch Stargames endlich zu einem Urteil kommen. Selbst News und Artikel mit externen Links sollen demnach im Freistaat schon verboten sein. So wurde seitens der LDS eine deftige Strafe in Höhe von 5000,- Euro nebst 1000,- Euro Bearbeitungsgebühren gegen den Freien Journalisten samt seinen zwei kleinen Google-News-Webseiten erlassen.

Dieser hatte sich dagegen gewehrt und eine bereits angekündigte Vollstreckung vor dem VG Chemnitz im August 2015 abgewendet. Allerdings hielt dies die Landesdirektion dennoch nicht davon ab, insgesamt zweimal den Versuch zu starten, den Beklagten zu vollstrecken. Erneut musste das Verwaltungsgericht Chemnitz gegen die übereifrige Referentin eingreifen. Eine geforderte Strafe durch den Rechtsanwalt des Beklagten in Höhe von 10.000 Euro gegen die Landesdirektion blieb jedoch ungeahndet. Aber auch im Anschluss versuchte die Behörde in Leipzig immer wieder Einfluss auf kritische Artikel auf den Homepages des Beklagten zu nehmen. Insgesamt ist der bisherige Verlauf als eine absolute Farce und fernab jeder Rechtsstaatlichkeit anzusehen.

HK Central Statue Square Legislative Council Building n Themis s

Inwiefern nun die bereits dritte Rüge aus Brüssel zum deutschen Glücksspielstaatsvertrag sowie die Einleitung eines Pilotverfahren gegen Deutschland auf den Ausgang des aktuellen Gerichtsverfahren hat, bleibt auf jeden Fall spannend. Demnach hatte der EuGH im Februar 2016 zum wiederholten Male festgestellt – der deutsche Glücksspielstaatsvertrag sei rechts, – und verfassungswidrig. Die deutsche Glücksspielregulierung verstoße somit gegen EU-Recht, weil das von zahlreichen Gerichten gekippte staatliche Glücksspiel-Monopol faktisch fortbestehe (ostfussball.com berichtete bereits mehrfach).

Übrigens hat fast jeder große Fußballverein in Sachsen längst saftige Verträge mit Glücksspielanbietern unbehelligt von der Leipziger Behörde abgeschlossen. So zum Beispiel direkt vor der eigenen Haustüre hat RB Leipzig Tipico als Sponsor oder Dynamo Dresden das Online Casino Deutschland. Ganz zu schweigen von den Millionverträgen außerhalb der sächsischen Landesgrenze mit Hertha BSC oder dem FC Bayern München. Daher ist dringend davon auszugehen, dass gegen den kleinen Betreiber willkürlich vorgegangen wurde. Dieser kleine unscheinbare Präzedenzfall in Sachen Werbung für Glücksspiel könnte hierzulande für weitreichende Auswirkungen für Fußballvereine der 1. bis 3. Bundesliga sorgen. Über den Ausgang Ende April vor dem VG Leipzig werden wir natürlich anschließend exklusiv hier auf unserer Webseite berichten.

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