Land Hessen: Ausstieg aus dem Glücksspielstaatsvertrag?

Warum – wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit?! Und genau, diese Leute in den Behörden müssen es ja genau wissen. So waren sie ja für alle Bundesländer in Sachen deutscher Glücksspielregulierung jahrelang die allererste Anlaufstelle… und  zuletzt wegen erheblichen gesetzlichen Mängeln gescheitert. 

Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), ist gemäß § 9a Abs. 2 Ziff. 3 des Glücksspielstaatsvertrages vom 15.12.2011 (Artikel 1 des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland – GlüStV) mit der Durchführung des Konzessionsverfahrens zur Erteilung von Konzessionen im Bereich der Sportwetten beauftragt. (hessen.de)

Volker Bouffier nach der Wahl zum Ministerpräsident 2014

“Wenn Passagen, die Hessen für rechtswidrig halte, nicht geändert würden, sei ein eigenes hessisches Glücksspielgesetz denkbar, sagte Bußer.”

Nachdem im Februar 2016 der EuGH bereits zum dritten Mal den deutschen Glücksspielstaatsvertrag als verfassungs, – und gesetzwidrig bewertet hatte, wurde durch das Land Hessen ein Entwurf des verfassungsgemäßem Glücksspielstaatsvertrag für ganz Deutschland vorgestellt, welcher sich am vorbildlichen Glücksspielvertrag in Schleswig-Holstein orientierte. Dieser wurde vom Gremium aus Monopol-gründen erneut abgelehnt.

Bisher werden hierzulande in allen anderen Bundesländern private Anbieter diesbezüglich diskriminiert und in ihrer Dienstleistungsfreiheit massiv eingeschränkt:

„Die Dienstleistungsfreiheit ist eine der vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes neben der Personenfreizügigkeit, der Warenverkehrsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit. Ebenso wie diese hat sie die Beseitigung von Handelshemmnissen innerhalb der Union zum Ziel. Da sie die vorübergehende Tätigkeit in einem Mitgliedstaat regelt, kann sie auch zu den Personenverkehrsfreiheiten gezählt werden.“

Nun würde man als neutraler Beobachter denken, die Vorgaben aus Brüssel sollten doch für einen Politik-wechsel  in den staatlichen Behörden ausreichen. Doch weit gefehlt, denn der neuerliche Vorstoß der Bundesländer mit einer Beschränkung auf lediglich 40 Konzessionen nur im Bereich Sportwetten wird erneut keine Rechtssicherheiten vor den Gerichten erbringen – neuerliche Klage-wellen mit Schadenersatzforderungen inklusive…