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Eine subjektive Sichtweise unserer Ostvereine sowie Ostclubs

Schlagwort: EuGh

Falsch informiert in Sachen Glücksspiel

Die rechtliche Sachlage in Deutschland bei Glücksspiel ist leider nur in einer einzigen Angelegenheit eindeutig. Es gibt nämlich immer noch keine echte wirksame Regulierung durch unsere Politik nach geltenden EU-Recht. Und auch nach der vermeintlichen Reform in der vergangenen Woche hat sich daran leider nichts geändert. Das ist schlecht! Schlecht für den deutschen Fiskus – ganz schlecht für echten Spieler, – bzw. Jugendschutz. 

Noch schlimmer – so informieren staatliche Behörden auch noch falsch auf ihren Homepages. Hier eine aktuelle Meldung der LDS vom 23.02.2017, welche offensichtlich gleich zwei mal falsch argumentiert bzw. informiert:

[…] Die Veranstaltung von Casinospielen im Internet (sog. Online-Casinospiele) ist verboten (§ 4 Abs. 5 GlüStV) und kann von der LDS untersagt werden. Ebenfalls verboten ist die Werbung für Online-Casinospiele – sowohl im Internet, als auch offline (§§ 5 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 GlüStV) […]

Falsch! Denn ganz aktuell berichtete die „Süddeutsche“ in diesem Zusammenhang – 

In Bezug auf die Sportwetten schreibt die Kommission in dem Brief von „eventuellen Widersprüchen“, mit Blick auf illegale Online-Kasinos gar von „keiner tragfähigen Lösung“. Damit erneuern die Beamten ihre Kritik an den deutschen Glücksspiel-regeln. Weil diese aus Brüsseler Sicht gegen Europäisches Recht verstoßen, hat sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik vorbereitet.

und weiter auf der Webseite der Landesdirektion Sachsen:

(…) Trotz des eindeutigen glücksspielrechtlichen Verbots werden auf dem deutschen Glücksspielmarkt unzählige Online-Casinospiele angeboten, die gegen das Internetverbot verstoßen. Sowohl das Anbieten der Spiele, als auch die Spielteilnahme sind strafbar  (§§ 284, 285 StGB) (…)  [lds.de]

Und gleich nochmal falsch! Man bezieht sich am Ende dieser Aussage auf ein Urteil von 2015, welches längst in höherer Instanz wieder gekippt wurde – 

Die Verteidiger Peter Weitzdörfer der Kanzlei Weitzdörfer & Wittl sowie Claus Hambach, LL.M., der Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte erreichten, dass das Urteil des AG München mit Entscheidung vom 28. Juli 2016 von dem LG München in der Berufungsinstanz aufgehoben und das Verfahren wegen fehlender Anwendbarkeit deutschen Strafrechts eingestellt wurde. Von den zahlreichen Argumenten, welche gegen die Verurteilung durch das AG München sprachen (vgl. hierzu die Urteilsanmerkung von Claus Hambach, LL.M. und Dr. Bernd Berberich in ZfWG 2015, 150 ff.) griff somit bereits das Erste durch. Aber auch nach Maßgabe der aktuell chaotischen Regulierungssituation im Glücksspielbereich hätte das Urteil des AG München, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Ince (Urteil vom 4. Februar 2016 – C-336/14 mit Anmerkung von Prof. Hans Kudlich und Dr. Bernd Berberich in ZfWG 2016, 126 ff.) keinen Bestand haben dürfen.

Frontal 21: Die Spitzengehälter der staatlichen Lottofürsten

Oder warum das staatliche Glücksspielmonopol private Anbieter paralysiert

Die EU-Kommission wird voraussichtlich im Juni 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten und die Öffnung des Marktes für Glücksspiel erzwingen. Derzeit sind lediglich Sportwettenanbieter geduldet – können aber kaum reguliert und kontrolliert werden.

(…) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit dem Urteil in der Rechtssache Ince (C-336/14) einen Kern der deutschen Glücksspielregulierung für bis auf weiteres unanwendbar erklärt. Der EuGH hatte im Jahr 2010 bereits den damaligen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) gekippt. Aus dem heutigen Urteil folgt nun dasselbe für den im Jahre 2012 geänderten GlüStV. Seine Verbote und die auf seiner Grundlage beschlossenen Auflagen für Anbieter bleiben in wesentlichen Teilen damit unanwendbar bis ein europarechtskonformer Zustand hergestellt ist (…) [ostfussball.com]

Video: Selbstbedienungsladen Lotto

lotto frontal 21

zum Video >>>

*Glücksspiel war in Deutschland bisher eine Sache des Staates. Lotto und Toto sind fest in staatlicher Hand. Auch bei Sportwetten ist das so. Doch nun wackelt das Glücksspiel‑Monopol.

Und das verdienen die staatlichen Lottofürsten:

(…) So verdiente der im Frühjahr in den Ruhestand verabschiedete Westlotto-Chef Theo Goßner 2015 rund 323.000 Euro. Sein Nachfolger Kötter verbuchte als Mitglied der Westlotto-Geschäftsführung Bezüge von 295.000 Euro. Nach Recherchen von Frontal21 und der Wirtschaftswoche schaffte Westlotto in der Vergangenheit Kunstwerke im Wert von über einer Million Euro an. Zudem sponserte Westlotto eine Karnevalsparty des Landtags in Düsseldorf und mehrere Sommerfeste der nordrhein-westfälischen Landesvertretung in Berlin. “Wenn ein Ministerpräsident eine Veranstaltung organisieren will, ein Konzert, eine Konzertreihe, wie auch immer und es fehlt noch ein bisschen an Geld, fragt man in aller Regel den Lottochef des eigenen Landes an, ob der nicht bereit ist, das alles zu sponsern“, erklärt Kubicki (…) [zdf.de]

Und Kubicki geht mit seiner Aussage  sogar noch einen Schritt weiter: ” Das hat korruptive Elemente…”

Glücksspiel: Hessen droht mit Ausstieg

Land Hessen: Ausstieg aus dem Glücksspielstaatsvertrag?

Warum – wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit?! Und genau, diese Leute in den Behörden müssen es ja genau wissen. So waren sie ja für alle Bundesländer in Sachen deutscher Glücksspielregulierung jahrelang die allererste Anlaufstelle… und  zuletzt wegen erheblichen gesetzlichen Mängeln gescheitert. 

Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), ist gemäß § 9a Abs. 2 Ziff. 3 des Glücksspielstaatsvertrages vom 15.12.2011 (Artikel 1 des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland – GlüStV) mit der Durchführung des Konzessionsverfahrens zur Erteilung von Konzessionen im Bereich der Sportwetten beauftragt. (hessen.de)

Volker Bouffier nach der Wahl zum Ministerpräsident 2014

“Wenn Passagen, die Hessen für rechtswidrig halte, nicht geändert würden, sei ein eigenes hessisches Glücksspielgesetz denkbar, sagte Bußer.”

Nachdem im Februar 2016 der EuGH bereits zum dritten Mal den deutschen Glücksspielstaatsvertrag als verfassungs, – und gesetzwidrig bewertet hatte, wurde durch das Land Hessen ein Entwurf des verfassungsgemäßem Glücksspielstaatsvertrag für ganz Deutschland vorgestellt, welcher sich am vorbildlichen Glücksspielvertrag in Schleswig-Holstein orientierte. Dieser wurde vom Gremium aus Monopol-gründen erneut abgelehnt.

Bisher werden hierzulande in allen anderen Bundesländern private Anbieter diesbezüglich diskriminiert und in ihrer Dienstleistungsfreiheit massiv eingeschränkt:

„Die Dienstleistungsfreiheit ist eine der vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes neben der Personenfreizügigkeit, der Warenverkehrsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit. Ebenso wie diese hat sie die Beseitigung von Handelshemmnissen innerhalb der Union zum Ziel. Da sie die vorübergehende Tätigkeit in einem Mitgliedstaat regelt, kann sie auch zu den Personenverkehrsfreiheiten gezählt werden.“

Nun würde man als neutraler Beobachter denken, die Vorgaben aus Brüssel sollten doch für einen Politik-wechsel  in den staatlichen Behörden ausreichen. Doch weit gefehlt, denn der neuerliche Vorstoß der Bundesländer mit einer Beschränkung auf lediglich 40 Konzessionen nur im Bereich Sportwetten wird erneut keine Rechtssicherheiten vor den Gerichten erbringen – neuerliche Klage-wellen mit Schadenersatzforderungen inklusive…

 

Staatlicher Lottoblock vs. private Wettanbieter

Deutscher Sportwettenverband wehrt sich gegen Polemik und Falschinformationen

Das staatliche Glücksspielmonopol samt seiner edlen deutschen Lottofürsten steht vor seinen endgültigem Aus. Dies wird gerade  in den letzten Tagen immer deutlicher. Der Ton wird rauher – und nicht nur weil zuletzt der EuGH den privaten Glücksspielanbietern erneut den Rücken gestärkt hatte. 

So wehrt sich der DSWV entschieden gegen Diskreditierung seitens des staatlichen Lottoblocks – 

(…) Die 17 DSWV-Mitglieder verwahren sich entschieden gegen Unterstellungen des Lottoblocks, gesetzliche Sorgfaltspflichten zu missachten. Sie sind in EU-Staaten lizenziert, erfüllen die Anforderungen des Konzessionsverfahrens nach dem Glücksspielstaatsvertrag und unterliegen den strengen Anforderungen des deutschen Verbraucher- und Jugendschutzes. Im Jahr 2015 wurden rund 240 Millionen Euro an Sportwettsteuern in Deutschland abgeführt.

Mathias Dahms sagt:

„Der Lottoblock spürt den Atem des privaten Wettbewerbs im Nacken und versucht, sich durch Polemik und Falschinformation abzugrenzen. Klar ist, dass es hier um lukrative Posten und Pfründe geht. Mit sachlichen Argumenten und Gemeinwohlorientierung hat das herzlich wenig zu tun.

Wir würden es allerdings begrüßen, wieder sachlich an einer Weiterentwicklung der Glücksspielregulierung in Deutschland zu arbeiten. Hier gibt es durchaus gemeinsame Interessen. Die Bekämpfung von Spiel- und Wettmanipulation gehört bestimmt dazu.“ (…) [dswv.de]

Eine oder besser zwei berechtigte Fragen muss deshalb an dieser Stelle erlaubt sein. Warum also hält die Landespolitik – oder besser gesagt die zuständigen Landesbürokratien – immer noch an diesen starren Vorstellungen fest, wo ihr dadurch auch noch gewaltige Steuereinnahmen entgehen? Und warum schreitet das Finanzamt nicht gegen diese Art der massiven Steuervernichtung endlich ein?

“Eine Motivation liegt in den landeseigenen Gesellschaften des Lotto- und Totoblocks (DLTB), mit ihren lukrativen Versorgungspöstchen für ausrangierte Politiker. „‚Dieser Filz muss endlich beendet werden‘“, forderte der Präsident des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV) jetzt zu Recht. Ein anderer Grund besteht wohl in geistiger und institutioneller Unbeweglichkeit”, so gestern ganz aktuell auf Novo-Argumente zu lesen.

Hessen mit Vorstoß bei Glücksspielregulierung

Gibt es 2016 einen EU-konformen Glücksspielstaatsvertrag?

Sportwetten, aber auch Poker und Casino sollen demnach (schon) dieses Jahr in Deutschland reguliert werden. Alle in der EU lizenzierten Anbieter, welche die Anforderungen zum Spielerschutz erfüllen,  sollen hierzulande Glücksspiel im Internet anbieten, bzw. bewerben dürfen. Bisher war dies lediglich in Schleswig-Holstein umgesetzt. In allen anderen Bundesländern wurde dies aus eigenen Monopol-gründen jedoch stets durch staatliche Behörden verhindert – verfassungswidrig, so lautete zuletzt erneut das vernichtende Urteil aus Brüssel dazu. 

Nun kommt aus Hessen diese Meldung:

(…) Mit einem neuen Reformvorstoß für die Regulierung des Glücksspielmarktes will Hessen die jahrelange Hängepartie bei Sportwett-Lizenzen beenden. Der von Innenminister Beuth (CDU) vorgelegte Entwurf für einen neuen Staatsvertrag der Länder soll am Donnerstag auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin erörtert werden. Mit dem Vorstoß reagiert Hessen auch auf Kritik der EU-Kommission, die schon bald ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten könnte. Hessen ist für die Vergabe von Sportwetten-Lizenzen zuständig (…) [hessenschau.de]

Bundesinnenministerium Eingang Bonn 2008b

Fazit: Im Prinzip bleibt den Bundesländern auch keine andere Möglichkeit, als der Reform zuzustimmen. Jeder Versuch wieder halbherzig aus Gründen des Monopols zu agieren, würde umgehend den EuGH auf den Plan rufen. Und an der europäischen Dienstleistungsfreiheit kommt man einfach nicht vorbei! Auch eine Diskriminierung  deutscher Anbieter ist diesbezüglich nicht zu tolerieren.

„Die Dienstleistungsfreiheit ist eine der vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes neben der Personenfreizügigkeit, der Warenverkehrsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit. Ebenso wie diese hat sie die Beseitigung von Handelshemmnissen innerhalb der Union zum Ziel. Da sie die vorübergehende Tätigkeit in einem Mitgliedstaat regelt, kann sie auch zu den Personenverkehrsfreiheiten gezählt werden.“

[spielotheka.de]

Glücksspielstaatsvertrag ist rechtswidrig – Medienspiegel

EuGH stellt eindeutig fest – der deutsche Glücksspielstaatsvertrag ist rechtswidrig

Die deutsche Glücksspielregulierung verstoße gegen EU-Recht, weil das von zahlreichen Gerichten gekippte staatliche Glücksspiel-Monopol faktisch fortbestehe. Private Anbieter bzw. Werbung für Glücksspiel dürften auch deshalb nicht bestraft werden.

Bookmakers

Medienspiegel –

(…) Das Urteil aus Luxemburg könnte für Deutschland weitere Konsequenzen haben, meint Klaus Umbach, Experte für Glücksspielrecht von der Kanzlei Freshfields: “Die EU-Kommission dürfte sich jetzt bestätigt sehen und die deutsche Glücksspielregulierung grundlegend infrage stellen.” Die Kommission wird in Kürze entscheiden, ob sie wegen der Glücksspielgesetze ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet (…) [sueddeutsche.de]

(…) Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten grenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten in Deutschland entgegenstehen. Dies gilt insbesondere, soweit das von den deutschen Gerichten für unionsrechtswidrig befundene vormalige Staatsmonopol faktisch fortbesteht (…) [ostfussball.com]

(…) Die deutsche Glücksspielregulierung verstoße gegen EU-Recht, weil das von zahlreichen Gerichten gekippte staatliche Glücksspiel-Monopol faktisch fortbestehe. Private Anbieter dürften auch deshalb nicht bestraft werden (…) [stern.de]

(…) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in seinem Urteil in der Rechtssache Ince (C-336/14) mit klaren Worten entschieden, dass die deutsche Rechtslage im Bereich der Sportwetten nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Damit ist nicht nur das seit vier Jahren ergebnislos laufende Sportwettenkonzessionsverfahren hinfällig, sondern die gesamte gesetzliche Grundlage für Glücksspiele in Deutschland reformbedürftig (…) [presseportal.de]

(…) Laut DSWV ist es bereits der dritte Staatsvertrag in Folge, der an der Rechtsprechung der höchsten Gerichte gescheitert ist. Zuvor waren bereits der Lotteriestaatsvertrag 2006 vom Bundesverfassungsgericht und der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2010 vom EuGH in wesentlichen Teilen für rechtswidrig erklärt worden (…) [gameandbusiness.de]

(…) Mit diesem EuGH-Urteil sei der deutsche Glücksspielstaatsvertrag endgültig erledigt. „Es hält sich schon heute niemand mehr daran – beispielsweise wird bei nahezu jeder Sportveranstaltung gegen die Werberichtlinien verstoßen. Die Ordnungsbehörden unternehmen schon lange nichts mehr dagegen. Sie wissen, dass die Gerichte jede Maßnahme wieder kassieren würden“, sagte Kubicki (…) [cdu.de]

(…) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit dem heutigen Urteil in der Rechtssache Ince (C-336/14) einen Kern der deutschen Glücksspielregulierung für bis auf weiteres unanwendbar erklärt. Der EuGH hatte im Jahr 2010 bereits den damaligen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) gekippt. Aus dem heutigen Urteil folgt nun dasselbe für den im Jahre 2012 geänderten GlüStV. Seine Verbote und die auf seiner Grundlage beschlossenen Auflagen für Anbieter bleiben in wesentlichen Teilen damit unanwendbar bis ein europarechtskonformer Zustand hergestellt ist (…) [finanzen.net]

Glücksspiel: Dienstleistungsfreiheit steht Ahndung entgegen

EuGH bestätigt die europäische Dienstleistungsfreiheit in Rechtssache C-336/14

Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten grenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten in Deutschland entgegenstehen. Dies gilt insbesondere, soweit das von den deutschen Gerichten für unionsrechtswidrig befundene vormalige Staatsmonopol faktisch fortbesteht.

In Bezug auf den vom Glücksspieländerungsstaatsvertrag 2012 geregelten Zeitraum antwortet der Gerichtshof, dass die Dienstleistungsfreiheit einen Mitgliedstaat daran hindert, die ohne Erlaubnis erfolgte Vermittlung von Sportwetten in seinem Hoheitsgebiet an einen Wirtschaftsteilnehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat eine Lizenz innehat, zu ahnden. Der Gerichtshof stellt insoweit fest, dass die Experimentierklausel die Unvereinbarkeit des vormaligen Staatsmonopols mit dem freien Dienstleistungsverkehr nicht behoben hat, soweit die alte Regelung unter Berücksichtigung dessen, dass keine Konzessionen erteilt wurden und dass die staatlichen Veranstalter weiterhin Sportwetten veranstalten können, trotz des Inkrafttretens der Reform von 2012 in der Praxis weiter Bestand hat.

Quelle: isa-guide.de

Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki von der CDU und der FDP hatten es zuletzt schon voraus gesagt. Heute wurde es nun auch aus Brüssel bestätigt:

(…) Ferner hätten Gerichte geurteilt, dass das vertraglich festgelegte Glücksspielkollegium gegen das Demokratie- und Bundesstaatsprinzip verstößt. Der Europäische Gerichtshof werde am 04. Februar 2016 über die Regelungen der Bundesländer urteilen, die EU-Kommission habe ein Pilotverfahren eingeleitet. Absehbar werde es dem aktuellen Vertrag deshalb so gehen, wie seinen Vorgängern, die 2006 und 2010 höchstrichterlich verworfen wurden. Wolfgang Kubicki: „Gründlicher kann man nicht scheitern. Das deutsche Glücksspielsystem ist komplett verkorkst. Jedes Gericht würde Sanktionen der Ordnungsbehörden als rechtswidrig verwerfen. Weil die Ordnungsbehörden das wissen, darf jeder machen, was er will. Und die Ministerpräsidenten gucken dem Treiben zu. Deutschland macht sich lächerlich.“ (…) 

Quelle: CDU-Fraktion und FDP Landtagsfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Augenscheinlich scheint man jedoch doch nicht überall in den Behörden davon gewusst zu haben, denn Sanktionen hat es ja trotzdem nachweislich von diversen staatlichen Behörden gegeben – Staatshaftung natürlich inklusive…

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