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Glücksspielregulierung nach EU-Recht gefordert

Zahlreiche Verbände appellieren an die Innenminister der Länder

Im Februar 2016 stellte der EuGH eindeutig fest – der deutsche Glücksspielstaatsvertrag ist rechtswidrig. Die deutsche Glücksspielregulierung verstoße gegen EU-Recht, weil das von zahlreichen Gerichten gekippte staatliche Glücksspiel-Monopol faktisch fortbestehe. Private Anbieter bzw. Werbung für Glücksspiel dürften auch deshalb nicht bestraft werden. 

Seitdem hat sich auf den Konferenzen der Innenminister nicht viel beim Thema Regulierung des Glücksspiel getan. Auch der konstruktive Vorstoß aus dem Land Hessen wurde nicht umgesetzt. Daraufhin drohte das Land Hessen nach Schleswig-Holstein mit dem Ausstieg aus dem rechtswidrigem Glücksspiel-Staatsvertrag. Seitdem ist wieder absolute Funkstille. Und so geht es nun seit vielen Jahren, mit der nunmehr dritten Bemängelung durch den EuGH.

Nun kommen die deutschen Ministerpräsidenten zum Thema Glücksspielstaatsvertrag vom 26. bis 28. Oktober erneut zusammen, doch die Erwartungshaltung ist aufgrund der bisherigen mässigen Erfolgsquote leider nur sehr gering. Im Vorfeld der Konferenz melden sich dennoch zahlreiche Verbände und verschiedene Institutionen sowie Interessengemeinschaften zur Problematik:

(…) „Seit mehr als vier Jahren ist der Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft. Und seit mehr als vier Jahren ist keine einzige Lizenz an Sportwetten-Anbieter vergeben worden“, beklagt der Präsident des Landessportbundes Hessen, Dr. Rolf Müller. Er bezeichnet es zudem als untragbar, dass gleichzeitig viele Anbieter von Sportwetten im Internet ohne Konzession tätig seien.

Der hessische Landessportbund-Präsident und seine Kollegen sehen es als Geburtsfehler, dass im derzeitigen Staatsvertrag eine Beschränkung auf 20 Wettanbieter festgelegt wurde. „Schon lange vor der Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof war klar, dass diese Regelung gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und Transparenz verstößt“, so Müller.[brk-kurier.de]

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(…) Eine rechtskonforme und praktikable Novellierung des Glücksspielstaats-vertrags ist seit Jahren überfällig. Bislang ignoriert die Mehrheit der Länder die von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Gerichtshof und mehreren deutschen Gerichten formulierte europarechtliche Grundsatzkritik völlig. Ausschließlich „minimalinvasive“ Änderungen werden den vielfältigen Problemen der deutschen Glücksspielregulierung nicht gerecht. Der ZAW spricht sich deshalb für eine echte Kehrtwende in der Glücksspielpolitik aus, um eine kohärente, alle Glücksspielarten umfassende und europarechtskonforme Lösung zu erreichen.  Das Reformkonzept des Landes Hessen würde die Glücksspielmärkte rechtskonform regulieren, für eine Kanalisierung hin zu einem legalen Glücksspiel sorgen und hohe Schutzstandards für die Spieler sichern. Die Überlegungen der Ministerpräsidenten sollten daher auf dem ausgewogenen hessischen Vorschlag aufbauen (…) [zaw.de]

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(…) Ziel einer Regulierung des Online Casinomarktes muss die klare Kanalisierung des Marktes hin zu den seriösen Anbietern sein, die entsprechende Schutz- und Präventionsmaßnahmen umsetzen und die die Gewähr für einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Angeboten bieten. Damit die die Kanalisierung gelingen kann, muss eine etwaige Regulierung marktkonform und nachfragegerecht sein. Nur wenn regulierte Anbieter ein für den Endkunden attraktives Produkt auf den Markt bringen können, werden Spieler an einer Teilnahme von vermeintlich verführerischen Angeboten aus dem Schwarzmarkt abgehalten. Das derzeit im GlüStV verankerte Totalverbot von onlinebasierten Casino-Angeboten ist weder geeignet, die Ziele des Gesetzgebers zu erreichen, noch lässt sich dieses Verbot durch geeignete Maßnahmen realisieren. Eine Kanalisierung des Marktes in geordnete Bahnen findet ebenso wenig statt wie ein Vollzug gegen regulierungsunwillige Schwarzmarktanbieter. Auch der Kampf gegen einen Missbrauch des onlinebasierten Glücksspiels zu Zwecken der Geldwäsche lässt sich so schwerlich gewinnen (…) [casinoverband.de]

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(…) Die gesetzlichen Vorgaben und die Realität klaffen weit auseinander: Wer in Deutschland illegale Glücksspiele anbietet, hat derzeit gute Karten, ungeschoren davonzukommen. „Momentan werden die Verbraucher nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben geschützt, und ebenso wenig die legalen Anbieter“, beklagt Prof. Dr. Tilman Becker, der seit 2004 die Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim leitet. Ein Beispiel: Viele Anbieter von Sportwetten im Internet haben keine Konzession und offerieren auch die – komplett verbotenen – Online‐Casinospiele. Von der Glücksspielaufsicht wird das geduldet. „Ihre Steuern auf die Sportwetten zahlen diese Anbieter jedoch, denn die Strafen bei Steuervergehen sind hoch“, berichtet Prof. Dr. Becker. „Vergehen gegen das Glücksspielrecht würden, wenn überhaupt, nur mit einer kleinen Geldstrafe geahndet.“ (…) [uni.hohenheim.de]

 

Ebenfalls als ein wichtiger Punkt erscheint in diesem Zusammenhang auch die Einhaltung der Grundrechte, wie der europäischen Dienstleistungsfreiheit. Demnach sind Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat der Union als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, verboten. Somit muss jedem Glücksspielanbieter mit einer europäischen Lizenz dieses Grundrecht ermöglicht werden. Und Diskriminierung oder gar Arbeitsverbote seitens staatlicher Behördenwillkür müssen deshalb endlich beendet werden.

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3 Kommentare

  1. Aus dem Bericht von Prof. Becker:
    “Die Duldung illegaler Spielangebote bzw. das Wegsehen der Glücksspielaufsicht untergräbt die gesamte derzeitige Regulierung und stellt diese auch und gerade rechtlich in Frage (fehlende Kohärenz, systematische Vollzugsdefizite).”
    Endlich mal jemand, der es auf den Punkt bringt … siehe beispielsweise die Tipico-Werbung bei den Leipzigern usw. das blenden die ReferentInnen in ihren Amtsstuben vollkommen aus!

  2. Alex

    25. Oktober 2016 at 14:19

    Es gibt keine gesetzliche Regelung um gegen private Glücksspielanbieter bzw. dessen Werbung vorzugehen! Die LDS samt ihren ReferentInnen macht es lediglich bei kleinen Webseiten, wo vermeintlich der geringste juristische Widerstand zu erwarten ist. Aber auch dort hakt es bekanntlich gewaltig. 😉

    Selbst der SFV hat eine Kooperation neben RB Leipzig mit Tipico (Online Casino, Sportwetten, Live-Casino) und es interessiert die Landesdirektion überhaupt nicht.

  3. Alex

    27. Oktober 2016 at 9:59

    Der Glücksspielstaatsvertrag im Bereich Sportwetten muss komplett neu gefasst werden. Das haben die Spitzen des DOSB und der Landessportbünde jetzt auf ihrer Tagung in Leipzig gefordert.
    http://www.dosb.de/de/service/sport-mehr/news/detail/news/gluecksspielstaatsvertrag_dosb_und_lsb_unterstuetzen_neufassung/

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