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Glücksspiel: Dienstleistungsfreiheit steht Ahndung entgegen

EuGH bestätigt die europäische Dienstleistungsfreiheit in Rechtssache C-336/14

Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten grenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten in Deutschland entgegenstehen. Dies gilt insbesondere, soweit das von den deutschen Gerichten für unionsrechtswidrig befundene vormalige Staatsmonopol faktisch fortbesteht.

In Bezug auf den vom Glücksspieländerungsstaatsvertrag 2012 geregelten Zeitraum antwortet der Gerichtshof, dass die Dienstleistungsfreiheit einen Mitgliedstaat daran hindert, die ohne Erlaubnis erfolgte Vermittlung von Sportwetten in seinem Hoheitsgebiet an einen Wirtschaftsteilnehmer, der in einem anderen Mitgliedstaat eine Lizenz innehat, zu ahnden. Der Gerichtshof stellt insoweit fest, dass die Experimentierklausel die Unvereinbarkeit des vormaligen Staatsmonopols mit dem freien Dienstleistungsverkehr nicht behoben hat, soweit die alte Regelung unter Berücksichtigung dessen, dass keine Konzessionen erteilt wurden und dass die staatlichen Veranstalter weiterhin Sportwetten veranstalten können, trotz des Inkrafttretens der Reform von 2012 in der Praxis weiter Bestand hat.

Quelle: isa-guide.de

Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki von der CDU und der FDP hatten es zuletzt schon voraus gesagt. Heute wurde es nun auch aus Brüssel bestätigt:

(…) Ferner hätten Gerichte geurteilt, dass das vertraglich festgelegte Glücksspielkollegium gegen das Demokratie- und Bundesstaatsprinzip verstößt. Der Europäische Gerichtshof werde am 04. Februar 2016 über die Regelungen der Bundesländer urteilen, die EU-Kommission habe ein Pilotverfahren eingeleitet. Absehbar werde es dem aktuellen Vertrag deshalb so gehen, wie seinen Vorgängern, die 2006 und 2010 höchstrichterlich verworfen wurden. Wolfgang Kubicki: „Gründlicher kann man nicht scheitern. Das deutsche Glücksspielsystem ist komplett verkorkst. Jedes Gericht würde Sanktionen der Ordnungsbehörden als rechtswidrig verwerfen. Weil die Ordnungsbehörden das wissen, darf jeder machen, was er will. Und die Ministerpräsidenten gucken dem Treiben zu. Deutschland macht sich lächerlich.“ (…) 

Quelle: CDU-Fraktion und FDP Landtagsfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Augenscheinlich scheint man jedoch doch nicht überall in den Behörden davon gewusst zu haben, denn Sanktionen hat es ja trotzdem nachweislich von diversen staatlichen Behörden gegeben – Staatshaftung natürlich inklusive…

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4 Kommentare

  1. Alex

    4. Februar 2016 at 15:47

    Die deutsche Glücksspielregulierung verstoße gegen EU-Recht, weil das von zahlreichen Gerichten gekippte staatliche Glücksspiel-Monopol faktisch fortbestehe. Private Anbieter dürften auch deshalb nicht bestraft werden.
    http://www.stern.de/panorama/europaeischer-gerichtshof-staerkt-private-sportwetten-betreiber-6682966.html

  2. Alex

    4. Februar 2016 at 15:48

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in seinem Urteil in der Rechtssache Ince (C-336/14) mit klaren Worten entschieden, dass die deutsche Rechtslage im Bereich der Sportwetten nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Damit ist nicht nur das seit vier Jahren ergebnislos laufende Sportwettenkonzessionsverfahren hinfällig, sondern die gesamte gesetzliche Grundlage für Glücksspiele in Deutschland reformbedürftig.
    http://www.presseportal.de/pm/113729/3243228

  3. Alex

    4. Februar 2016 at 15:48

    Laut DSWV ist es bereits der dritte Staatsvertrag in Folge, der an der Rechtsprechung der höchsten Gerichte gescheitert ist. Zuvor waren bereits der Lotteriestaatsvertrag 2006 vom Bundesverfassungsgericht und der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2010 vom EuGH in wesentlichen Teilen für rechtswidrig erklärt worden.
    http://www.gamesundbusiness.de/news/details/dswv-gluestv-verstoesst-gegen-europarecht-7338/

  4. Alex

    4. Februar 2016 at 18:05

    Mit diesem EuGH-Urteil sei der deutsche Glücksspielstaatsvertrag endgültig erledigt. „Es hält sich schon heute niemand mehr daran – beispielsweise wird bei nahezu jeder Sportveranstaltung gegen die Werberichtlinien verstoßen. Die Ordnungsbehörden unternehmen schon lange nichts mehr dagegen. Sie wissen, dass die Gerichte jede Maßnahme wieder kassieren würden“, sagte Kubicki.

    CDU-Fraktion und FDP Landtagsfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag

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